Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Mittwoch einen 40-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung seiner ex-Frau zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Während des Strafvollzugs hat er eine ambulante Therapie zu absolvieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Unbestritten ist, dass der beschuldigte Schweizer am Abend des 1. Oktober 2023 seine acht Jahre jüngere kolumbianische ex-Ehefrau in deren Wohnung in Embrach ZH gewürgt und dann mit blossen Fäusten zu Tode geprügelt hat. Er hörte auch nicht auf, als sie schon am Boden lag. Sie erlitt schwerste Verletzungen, an denen er in der folgenden Nacht starb.
Zurück blieb die gemeinsame, zum Tatzeitpunkt neunjährige Tochter. Ihr hat das Gericht eine Genugtuung von 70'000 Franken zugesprochen. Der in Kolumbien lebenden Mutter der Getöteten stehen laut Gericht 45'000 zu. Zudem ist der Mann gegenüber beiden grundsätzlich schadenersatzpflichtig für Kosten, die aus der Tat entstanden sind oder noch entstehen - etwa Therapien.
Das Gericht berücksichtigte die laut Gutachter leicht verminderte Schuldfähigkeit des Mannes, bei dem eine Borderline-Störung diagnostiziert worden war. Auch, dass er sich in einer ausserordentlichen psychischen Verfassung befand, habe man in die Urteilsfindung miteinbezogen.
Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren verlangt. Die Verteidigerin plädierte auf eventualvorsätzliche Tötung und zehn Jahre Freiheitsentzug. Sie schob eine Teilschuld dem Opfer zu. Die Frau habe den Beschuldigten provoziert und ihn mit den Fingernägeln verletzt, als sie sich wehrte. Er trug Abschürfungen und Kratzer davon.
Wie die vorsitzende Richterin in der kurzen mündlichen Begründung ausführte, waren der Tatablauf sowie die Vorgeschichte, die zur Tat führte, bekannt. Offensichtlich sei das Paar in einer toxischen Beziehung gestanden. Für eine Qualifizierung als Mord reichten die Tatmerkmale nicht aus, «aber es war klar vorsätzliche Tötung», sagte die Richterin. Die Tötungsabsicht sei erstellt.
Der Mann sei zusammen mit der Tochter zur Wohnung der Frau gefahren, um ihr zu sagen, dass sie das Kind künftig nicht mehr sehen könne. Dass ihm die Frau die Tür vor der Nase zugeschlagen habe, «haben Sie nicht vertragen». Er habe auch nicht akzeptieren wollen, dass sie sich nicht mehr damit zufrieden gab, ihre Tochter nur dann zu sehen, wenn es dem Mann passte.
Die Tochter holte ein vergessenes Stofftier aus der Wohnung der Mutter und setzte sich dann ins Auto, um zu warten. Als die Frau die Tür wieder öffnete, «hatten Sie genug und schlugen zu», erklärte die Richterin. Weil sich die Frau nicht mehr so verhielt, wie er wollte, «wollten Sie es ihr mal so richtig zeigen».
Es möge sein, dass seine ex-Frau nicht die perfekte Mutter war, wie er sich das vorgestellt habe. Aber auch der Beschuldigte selbst sei nicht der perfekte Vater gewesen. Die Tochter, die seit der Scheidung 2015 bei ihm lebte, habe etwa kein eigens Zimmer gehabt. Sie habe in einem Fitnessraum «mit einer Hakenkreuzfahne an der Wand» wohnen müssen.
Das Verschulden des Mannes stufte das Gericht als sehr schwer ein. Die Frau habe einen qualvollen Tod erlitten. Als sie schon am Boden lag, habe sich in ihrem Todeskampf noch lange gewehrt. Sie habe die kleine Familie von ihm und seiner Tochter gestört - er habe gedacht, es sei besser, wenn sie weg sei. (hkl/sda)
Ach ja, durch die Verteidigung seines Angriffs hat sie ihn verletzt. Das verdient natürlich eine Strafminderung.
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