Bei öffentlichen Aufträgen soll in Zukunft berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen Lehrlinge ausbildet. Dies hat nach dem Nationalrat am Dienstag auch der Ständerat beschlossen. Er möchte allerdings Ausnahmen zulassen.
Die Auflage soll sich nur auf jene öffentlichen Beschaffungen beschränken, die nicht internationalen Verpflichtungen unterstellt sind. Dabei geht es um WTO-Vorgaben oder Abkommen mit der EU oder der EFTA. Ohne Ausklammerung der ausländischen Anbieter könnte das Lehrlingskriterium nämlich zur Diskriminierung dieser Anbieter führen: Viele Staaten kennen kein duales Ausbildungssystem, wie es in der Schweiz existiert. (whr/sda)