Der Nationalrat will Diebe von Bankkundendaten härter bestrafen und auch Käufer ins Visier nehmen. Er hat am Dienstag als Erstrat entsprechende Gesetzesänderungen gutgeheissen, gegen den Willen von SP und Grünen.
Bereits heute können Bankmitarbeiter bestraft werden, wenn sie Daten weitergeben und damit das Berufsgeheimnis verletzen. Ihnen droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Künftig sollen Datendiebe mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden können, wenn sie die Daten verkaufen beziehungsweise sich oder anderen durch die Verletzung des Berufsgeheimnisses einen Vermögensvorteil verschaffen.
Zudem sollen neu auch Dritte bestraft werden können, und zwar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Dies gilt für Personen, die in Kenntnis der widerrechtlichen Herkunft in den Besitz von Bankkundendaten gelangen und diese weiterleiten oder zum eigenen Vorteil verwenden.
Der Nationalrat hat die Änderungen des Bankengesetzes, des Kollektivanlagen- und des Börsengesetzes mit 126 zu 58 Stimmen gutgeheissen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Die Verschärfungen gehen auf eine parlamentarische Initiative der FDP zurück, welcher die Wirtschaftskommissionen beider Räte zugestimmte hatten. Auch der Bundesrat sprach sich dafür aus. Die Befürworter hoffen, dass die höhere Strafdrohung abschreckende Wirkung hat. (wst/sda)