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Solothurner Obergericht lehnt Beschwerde von René Strickler ab

Solothurn: Obergericht erteilt Abfuhr – es wird eng für René Strickler 

10.05.2016, 03:1110.05.2016, 06:32
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  • Das Ende von René Stricklers Raubtierzoo steht bevor. Dieser focht das Urteil des Amtsgerichtes Bucheggberg-Wasseramt in Sachen Räumung an. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde laut der «Solothurner Zeitung» ab.
  • So muss Strickler bis Mitte Juni für die Kleintiere und bis Mitte Juli für die Raubtiere Plätze finden. 
  • René Strickler bleiben die Verfahrenskosten von 1000 Franken und der Weiterzug der Beschwerde ans Bundesgericht innerhalb der nächsten 30 Tagen. (rwy)

    Mehr zum Thema auf www.solothurnerzeitung.ch.
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