Langstreckenläufer Stéphane Joly hatte zwischen 2008 und 2012 finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten, wie die jurassische Regierung mitteilte. In diesem Zusammenhang unterzeichnete er auch die Ethik-Charta im Sport, in der sich Sportler unter anderem zum Verzicht auf Doping verpflichten. Da Joly gegen diese Regel verstiess, verlangt die jurassische Regierung nun 29'000 Franken zurück.
Es ist das erste Mal, dass es im Jura zu einer solchen Situation kommt. Joly wurde wegen Dopings beziehungsweise Auffälligkeiten im Blutprofil zu einer Sperre von zwei Jahren verurteilt. (si/qae)