Dopingsünder werden künftig in der Schweiz härter angefasst. Der erste absichtliche Dopingverstoss wird grundsätzlich mit einer Sperre von vier Jahren statt wie bisher mit zwei Jahren bestraft.
Die 18. Versammlung des Sportparlaments am Sitz der Dachorganisation Swiss Olympic in Ittigen BE beschloss eine Revision des Dopingstatuts von 2009. Neben der verdoppelten Sperre verjährt ein Dopingvergehen nun erst nach zehn statt nach acht Jahren.
Dadurch können beispielsweise eingefrorene Dopingproben (aufgrund neuer Erkenntnisse) auch nach zehn Jahren nochmals analysiert werden. Die Mitgliederverbände wurden ausserdem dazu verpflichtet, Dopingprävention in Zusammenarbeit mit der Stiftung Antidoping Schweiz zu betreiben. (si)