Der Spielfeldprotest der Berner ist erfolgt. «Ja, wir haben Spielfeldprotest eingelegt» bestätigt SCB- Sportchef Sven Leuenberger. Aber weil er den Beweis für den Fehler der Schiedsrichter auf TV- und Videobildern noch nicht gefunden hat, hat er den Protest beim Einzelrichter noch nicht bestätigt. Die Frist läuft um 10.00 Uhr aus. «Wenn wir die Bilder nicht finden, bestätigen wir den Protest nicht.» Die Mühe könnte sich der tüchtige SCB-Sportchef sparen. Der Protest ist chancenlos.
Was ist passiert? Am Schluss des zweiten Drittels (40:00 Minuten) wird Martin Plüss mit zwei plus zwei Minuten bestraft (hoher Stock). Keiner der beiden Headschiedsrichter hatte das Spiel wegen des Fouls unterbrochen. Die Strafe wird erst beim ersten Spielunterbruch nach dem Foul und nach Beratung mit den Linienrichtern gegeben. Dagegen hat der SC Bern Spielfeldprotest erhoben. Mit der Begründung Plüss habe den Gegenspieler mit dem Stock gar nicht getroffen, der Gegenspieler sei nicht verletzt worden und folglich sei es keine Strafe weil der Head wegen einer unerlaubten Intervention des Linienrichters sozusagen illegal zur Information gekommen sei, die zur Strafe führte.
Der Spielfeldprotest ist ohne Chance. Die Schiedsrichter können beim ersten Unterbruch nach einer «Straftat» auch dann noch aufgrund der Informationen der Linienrichter eine Strafe geben, wenn sie das Foul nicht angezeigt hatten, wenn kein Gegenspieler verletzt worden ist oder wenn es sich nur um ein Vergehen handelt, das bloss mit zwei Minuten bestraft wird.
In den Verhaltensvorschriften für die Schiedsrichter steht zwar, dass ein Linienrichter von sich aus beim Head nicht für eine Strafengebung intervenieren darf – ausser es handelt sich um ein Vergehen, das zu einer Verletzung geführt hat.
Aber selbst dann, wenn der Linienrichter einen der beiden Head tatsächlich von sich aus auf ein Vergehen aufmerksam machte (sozusagen im Sinne einer Kompetenz-Überschreitung) ist es keine Grundlage für einen Spielfeldprotest. Es ist kein Verstoss gegen eine Regel. Sondern gegen Verhaltensvorschriften.
Wie die beiden Headschiedsrichter zu ihren Informationen kommen, ist regeltechnisch egal – sofern sie sich nicht illegaler Informationsquellen bedienen. Will heissen: Sie dürfen nicht das Video konsultieren um zu sehen, ob es eine Zweiminutenstrafe war. Oder sie dürfen nicht eine «Fünftperson», also jemand anders als einen der drei Schiedsrichterkollegen fragen, ob es Foul war oder nicht. Sie dürfen nicht den Punktrichter, einen Coach oder den Zambonifahrer fragen.
SCB-Sportchef Sven Leuenberger wird den Spielfeldprotest nur bestätigen, wenn er fristgerecht bis heute um 10.00 Uhr TV- oder Videobilder findet, die eine gegen die Verhaltensvorschriften verstossende Intervention des Linienrichters bei den Heads beweisen. Allerdings ist bei solchen Bildern das Problem, zu beweisen, WAS der Linienrichter zum Head gesagt hat. Vielleicht hat er ja auch nur nach der Uhrzeit gefragt und der Head hat von sich aus doch noch die Strafe gegen Martin Plüss gegeben.
Bis heute ist noch nie ein Spielfeldprotest aufgrund eines Verstosses gegen die Verhaltensvorschriften gutgeheissen worden. Weil es sich dabei eben nicht um Spielregeln haltet und es deshalb kein Verstoss gegen Spielregeln ist.