Es passiert am 4. September, im Anschluss an das 3.-Liga-Spiel zwischen dem SV Würenlos und dem FC Würenlingen, das die Gäste 3:2 gewinnen. Ein Spieler der Gäste-Mannschaft verliert die Beherrschung und wirft auf dem Parkplatz einen Stein in Richtung des Unparteiischen. Der Stein trifft ihn zwar nicht, dennoch rapportiert der Schiedsrichter den Vorfall. Der Spieler habe mit der Aktion eine rote Linie überschritten.
Während des Spiels war der Spieler des Feldes verwiesen worden – wegen übler Schiedsrichterbeleidigung. Der Spieler selbst fühlte sich damals vom Spielleiter provoziert, weil dieser Fouls gegen ihn nicht gepfiffen habe. Daraufhin reagierte der FC Würenlingen mit der Suspendierung des Spielers. Dieser konnte dies nachvollziehen und sagte, damit habe er mit dem Fussball abgeschlossen.
Der Fall erforderte indes eine Spezialuntersuchung und wurde an die Kontroll- und Disziplinarkommission des Schweizerischen Fussballverbandes übergeben. Mittlerweile hat der SFV den Fall behandelt und die Strafe ausgesprochen. Der betroffene Spieler wird für 27 Monate gesperrt. Konkret: Bis zum 10. Dezember 2021 darf der Steinwerfer in der Schweiz kein Fussball mehr spielen. Die Strafe wurde rückwirkend auf das Ereignisdatum im September ausgesprochen.
Was sagt der betroffene Spieler selbst zum Urteil? Auf Anfrage teilt er mit, dass er damit gerechnet habe, lebenslänglich gesperrt zu werden. Schliesslich habe sich der Unparteiische beim Vorfall «schwer verletzt». Er sei über die milde Strafe erstaunt. Die Ironie, die hierbei mitschwingt, ist unschwer erkennbar. Aufgrund seiner unbestrittenen fussballerischen Fähigkeiten kursierte während den letzten Wochen auch das Gerücht, der Spieler habe ein Angebot aus Deutschland, konkret aus der 3. Liga, vorliegen.
Deshalb kommt unweigerlich die Frage auf, ob der Spieler denn auch für Spiele im Ausland gesperrt wäre. Wie der Schweizerische Fussballverband auf Anfrage mitteilt, bräuchte der Spieler im Falle eines Wechsels ins Ausland einen sogenannten internationalen Freigabeschein. Dieser würde vom SFV an den deutschen Verband ausgestellt werden.
Dabei müsste der Schweizer Verband den DFB über allfällige offene Disziplinarstrafen informieren. Im Weiteren teilt der SFV mit, dass er den Antrag erst ausstellt, wenn der neue Verband bestätigt, dass er die in der Schweiz ausgesprochene Strafe übernimmt und ebenfalls durchsetzt. De facto heisst das: Der ehemalige Spieler des FC Würenlingen ist auch im Ausland gesperrt.
Das Urteil ist auch im Aargau mit Spannung erwartet worden, da der Aargauische Fussballverband den Fall an den nationalen Verband übergeben hat. Luigi Ponte, Präsident des AFV ist keineswegs überrascht und sogar froh über das hohe Strafmass. Er sagt: «Es ist gut, dass der SFV ein so deutliches Zeichen setzt. Die Strafe ist mehr als angemessen.»
Der AFV-Präsident denkt, dass das Urteil auch eine Art Warnsignal sein könnte. Für ähnliche Vorfälle seien Akteure gewarnt. «Die Hemmschwelle dürfte steigen. Jugendliche werden sich in Zukunft wohl besser überlegen, welches Ausmass eine solche Aktion haben könnte.» Weiter sagt Ponte, dass kein Spieler berechtigt sei, einen Unparteiischen derart anzugreifen. «Wir tolerieren solche Aktionen nicht. Im Breitensport soll es um den Spass gehen.»
derat? einen Unparteiischen sollte und darf man gar nicht angehen!