Der HC Ambri-Piotta ist noch nie Meister geworden. Diese «Meisterlosigkeit» ist ein Teil des «Mythos Ambri». Der Gewinn einer Meisterschaft wäre also wahrlich ein historisches Ereignis.
Einzelrichter Reto Steinmann hat entschieden, auf den Spielfeldprotest gegen die Wertung des Spiels Ambri gegen Biel (3:4 nach Penaltys) gar nicht einzutreten. Weil Ambri den Spielfeldprotest nicht, wie im Reglement vorgeschrieben, am nächsten Tag bis 10.00 Uhr per Fax bestätigt hat, sondern erst um 12.04 Uhr.
Weil die Frist verpasst worden ist, entfallen alle Diskussionen um eine mögliche Wiederholung des Spiels und dem Einzelrichter ist viel Arbeit erspart worden. Er musste den ganzen «Fall Biel» gar nicht mehr aufrollen. Gegen diesen Entscheid hat Ambri Rekurs angekündigt.
Hat ein solcher Rekurs Chancen? Nein. Am 21. November 2012 hat die Nationalliga-Versammlung (also die Vertreter der Nationalliga-Klubs) in Ittigen entschieden, dass Spielfeldproteste neu am nächsten Tag bis spätestens um 10.00 beim Einzelrichter bestätigt werden müssen.
Und im Protokoll steht ausdrücklich «in Ergänzung zum Rechtspflegereglement». Will heissen: Es wird darauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit eine Bestimmung im Rechtspflegereglement abgeändert wird. In diesem Reglement steht, die Frist sei 36 Stunden.
Ambri müsste nun den Nachweis erbringen, dass dieser Beschluss der Nationalliga-Versammlung vom 21. November 2012 aus irgendeinem Grund nicht rechtswirksam ist. Das ist schwieriger, als für die Mannschaft im Frühjahr 2015 den Titel zu holen. Ambri könnte auch höhere Gewalt ins Spiel bringen – doch das ist noch schwieriger als für die Mannschaft, im Sommer 2015 als 31. Mannschaft in die NHL aufgenommen zu werden.
Falls Ambri einen Rechtsanwalt mit der Bestätigung des Spielfeldprotests beauftragt hat, gäbe es noch die Möglichkeit, dessen Berufshaftpflichtversicherung zu melken. Aber auch das ist extrem schwierig: Ambri müsste dann den Schaden in Franken und Rappen nachweisen, den es durch die verpasste Frist erlitten hat.
Es bleibt dabei: Wer zu spät kommt, den bestraft der Einzelrichter.