Asylgesuche aus der Ukraine werden von den Schweizer Behörden ab sofort wieder inhaltlich geprüft. Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, das Land von der Liste der verfolgungssicheren Staaten zu streichen.
Die Ukraine galt seit 2007 als so genanntes «Safe Country». Wegen der anhaltenden politischen Krise und der Sicherheitssituation in Teilen des Landes sind die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben, wie der Bundesrat mitteilte. Er hat deshalb entschieden, das gesamte Territorium der Ukraine nicht mehr als verfolgungssicheren Staat zu bezeichnen. Asylgesuche aus diesem Land würden infolgedessen wieder materiell geprüft. Der Beschluss stützt sich auf eine Lagebeurteilung des Bundesamts für Migration (BFM).
Wegen der instabilen Lage in der Ukraine könne zurzeit nicht garantiert werden, dass der massgebliche Menschenrechtsstandard eingehalten werde, sagte Sibylle Siegwart, Pressesprecherin des BFM, auf Anfrage. Auch das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge empfehle, die Ukraine von der Liste der «Safe Countries» zu streichen.
Zu den «Safe Countries» gehören alle EU- und EFTA-Staaten, sämtliche Balkanländer sowie Benin, Burkina Faso, Ghana, Senegal, Indien, Moldawien und die Mongolei. 2014 gingen bisher 32 Asylgesuche von Ukrainerinnen und Ukrainern ein, wie Siegwart sagte. Das sind mehr Asylgesuche, als im ganzen Jahr 2012 eingingen. Im Jahr 2013 verzeichnete das BFM 41 Asylgesuche aus der Ukraine. Bei den Asylsuchenden handle es sich vorwiegend um alleinstehende junge Männer und nur vereinzelt um Familien oder alleinstehende Frauen. (kub/sda)