Dass der Energy-Drink-Hersteller Red Bull in seiner Werbung behauptet, sein Produkte-Flaggschiff verleihe Flügel, kommt dem österreichischen Unternehmen nun teuer zu stehen. Eine Privatperson aus den USA hat Red Bull verklagt, da die in der Werbung für das Getränk versprochenen Wirkungen nicht mit wissenschaftlichen Daten belegt sind. Es sei nicht erwiesen, dass leistungssteigernde Effekte aus dem Konsum des Getränks erfolgen.
Red Bull bestreitet zwar, in seiner Werbung unwahre Angaben gemacht zu haben, hat sich aber dennoch mit den Klägern auf eine Beilegung des Falls geeinigt. 13 Millionen Dollar macht der österreichische Konzern locker. Da sich der Fall mittlerweile zu einer Sammelklage ausgeweitet hat, kann nun jede Person, die zwischen Januar 2002 und dem 3. Oktober 2014 ein Red Bull Getränk gekauft hat, eine Entschädigung von 10 Dollar verlangen.
Wie das geht? Ganz einfach: Füllen Sie dieses Formular aus. Falls Sie anstatt des Geldes lieber noch ein wenig mehr vom taurinhaltigen Süssgetränk haben möchten: Als Alternative gibt's Red-Bull-Produkte im Wert von 15 Dollar. Einen kleinen Haken hat das Ganze allerdings: Sie müssen das Getränk in den USA erstanden haben. (wst)
Mir sind mindestens vier Fälle bekannt, bei denen Redbull-Konsumenten von Flügelwuchs (lat. ala ulcus) betroffen waren. Bei Fall #1 wuchsen der Probandin grazile Enegelsflügel. Die männlichen Testpersonen hatten weniger Glück: Da verzeichnete man Erscheinungen wie «Pouletgeflügel» oder «Pinguinpatschen». Nummer 4 sprossen «Schwimmflügel» aus dessen Oberarmen. (Quelle: ZIRS – Institut für Redbullogie und Schlafabstinenz Zürich)