Wirtschaft

Sollen Banken ihre Bussen von den Steuern abziehen dürfen?

Sollen Banken ihre Bussen von den Steuern abziehen dürfen?

Die Banken selber schweigen zum Thema.Bild: KEYSTONE
Während der Normalbürger seine Parkbussen unter Schmerzen hinblättert, sollen Grossbanken ihre Strafzahlungen von den Steuern abziehen dürfen. Schon wegen früheren Verlusten zahlen UBS und Credit Suisse seit Jahren weniger Steuern, nun dürfen sie womöglich auch noch ihre Bussen abziehen.
07.02.2014, 10:3407.02.2014, 15:27

Mit Bussen und drohenden Bussen haben die Schweizer Banken in den letzten Monaten und Jahren immer wieder Schlagzeilen gemacht. Die Credit Suisse gab am Donnerstag bekannt, dass sie für den US-Steuerstreit nach den bereits reservierten 295 Mio. Fr. weitere 175 Mio. Fr. zurückgestellt hatte. Die UBS zahlte zur Beilegung des US-Steuerstreits 780 Mio. Dollar, im Zusammenhang mit dem Libor-Skandal fielen Aufwendungen von insgesamt 1,4 Mrd. Fr. an.

Rechtlich unklare Situation 

Ob die Banken die Bussen von den Steuern abziehen konnten oder künftig abziehen können, ist unklar. Aus der rechtlichen Situation können keine sicheren Rückschlüsse gezogen werden. Zwar vertrat Steuerrechtsprofessorin Madeleine Simonek in einem Gutachten die Auffassung, dass solche Bussen zum steuerlich abziehbaren Geschäftsaufwand gehörten.

Für diese Auslegung sprechen dem Gutachten zufolge die in der Verfassung festgelegten Steuererhebungsprinzipien, nämlich, dass das Steuergesetz nicht wertet, sondern dass sich die Steuer nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens bemisst.

Mehrere Vorstössen wollten Abzüge verhindern

Im Gutachten wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung von Bussen kontrovers ist. «Das kantonale Steueramt behält sich daher nach wie vor eine Beurteilung des Einzelfalls vor», sagte Roger Keller von der Finanzdirektion des Kantons Zürich gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

«Das kantonale Steueramt behält sich daher nach wie vor eine Beurteilung des Einzelfalls vor»
Roger Keller, Finanzdirektion des Kantons Zürich

Die rechtliche Lage ist nicht nur unklar, sondern auch höchst umstritten. Mit mehreren Vorstössen wollten Politiker bereits rechtlich verankern, dass die Banken für ihre selbstverschuldeten Bussen künftig keine Steuerabzüge mehr geltend machen können.

Bestrafenden Charakter von Bussen nicht aushebeln

Es sei sicherzustellen, dass die Steuerpraxis den bestrafenden Charakter solcher Massnahmen nicht ausheble, heisst es in einer Motion der SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer vom vergangenen September.

«Dies hätte schliesslich zur Folge, dass die Steuerzahlerinnen und -zahler die Bussen zu tragen hätten»
Susanne Leutenegger, SP-Nationalrätin

«Das würde von der Bevölkerung nicht verstanden und hätte über die Minderung des Steuersubstrats schliesslich zur Folge, dass die Steuerzahlerinnen und -zahler die Bussen zu tragen hätten», schreibt Leutenegger Oberholzer in der Begründung der Motion.

FDP verweist auf Wettbewerbsnachteile durch Bussen

Anders argumentierte FDP-Nationalrat Ruedi Noser. Als eine frühere Motion zum selben Thema im Nationalrat debattiert wurde, sagte er, solche Bussen seien existenzgefährdend und verwies auf die entstehenden Wettbewerbsnachteile.

«Soll man eine solche Busse in London von den Steuern abziehen können, in der Schweiz aber nicht?», fragte Noser und führte aus: «Ich kann Ihnen sagen: Dann werden relativ schnell Arbitragegeschäfte gemacht und Firmensitze verlegt. Das wäre ein unheimlicher Wettbewerbsnachteil.»

«Wir können lediglich sagen, dass wir uns an die geltenden Steuergesetze halten»
UBS

Grossbanken äussern sich zurückhaltend zum Thema

Noser wies ausserdem daraufhin, dass mit einer Annahme der Motion die Regeln während des Spiels geändert würden. Die Credit Suisse, die ihre Bussen im US-Steuerstreit noch nicht bezahlt hat, wäre dadurch mit anderen rechtlichen Bedingungen konfrontiert gewesen als die UBS, die ihre Busse schon bezahlt hat.

Die Grossbanken selbst äusserten sich zurückhaltend zum Thema: «Wir können lediglich sagen, dass wir uns an die geltenden Steuergesetze halten», hiess es bei der UBS auf Anfrage. Die Credit Suisse wollte zum Thema keine Stellung nehmen. (rar/sda)

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