Im Wesentlichen verweist der Bundesrat auf einen Bericht, den er erst noch erstellen will. Es sei «sinnvoll, die Frage der steuerlichen Behandlung von Bussen oder finanziellen Verwaltungssanktionen natürlicher und juristischer Personen bei Bund und Kantonen vertieft zu prüfen», schreibt er in seinen am Freitag publizierten Antworten auf mehrere Vorstösse.
Den fraglichen Bericht verlangt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (BL) in einem Postulat, welches der Bundesrat bereits Ende April zur Annahme empfahl. Ob das Gesetz allenfalls geändert werden müsse, wolle er darin aufzeigen, schreibt der Bundesrat.
Der Nationalrat entscheidet am kommenden Mittwoch in einer «aktuellen Debatte», ob er den Vorstoss überweisen will. Was die steuerliche Abzugsfähigkeit von finanziellen Sanktionen betreffe, teile er die Haltung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), wonach eigentliche Bussen mit Strafcharakter nicht abzugsfähig seien, heisst es darin.
Grundsätzlich abzugsfähig sind aber nach gängiger Praxis finanzielle Sanktionen, die den Charakter einer Gewinnabschöpfung haben, wie der Bundesrat feststellt. Nach Ansicht der CS wären demnach rund 800 Millionen Dollar der Busse in der Höhe von 2,8 Milliarden Dollar abzugsfähig. (egg/sda)