Die Banken verschärfen die Anforderungen für Hypothekenvergabe. So wird unter anderem die Frist für die Amortisation der Hypothekarschuld auf zwei Drittel des Belehnungswerts von bisher 20 auf 15 Jahre verkürzt, wie die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) am Dienstag mitteilt.
Die Amortisation muss zudem in regelmässigen Tranchen (linear) erfolgen. Bestehende Hypotheken und Verlängerungen sind nicht betroffen. Zu den geänderten Richtlinien gehört auch, dass bei der Finanzierung von Immobilienkäufen respektive Handänderungen grundsätzlich nach Niederstwertprinzip bewertet werden soll. Als Belehnungswert ist also der tiefere Wert von Marktwert und Kaufpreis massgeblich.
Zudem sind bezüglich Tragbarkeit Zweiteinkommen grundsätzlich nur anrechenbar, wenn Solidarschuldnerschaft besteht, wie es weiter hiess. Daneben nutzte die SBVg die Revision ihrer Richtlinien für verschiedene kleine und redaktionelle Anpassungen und Aktualisierungen.
Mit der Verschärfung im Rahmen der Selbstregulierung leistet die SBVg nach eigener Beurteilung einen substantiellen Beitrag zur Beruhigung des Immobilien- und Hypothekarmarktes. Es sei nun wichtig, dass diesen Massnahmen genügend Zeit eingeräumt wird, ihre Wirkung zu entfalten. Somit gehe die SBVg davon aus, dass bis auf weiteres von staatlicher Seite keine zusätzlichen Massnahmen getroffen werden, heisst es im Communiqué. (whr/lhr/sda)