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So sieht das neue Geldwäschereigesetz aus

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Ständerat

So sieht das neue Geldwäschereigesetz aus

Der Ständerat hat Gesetzesänderungen zugestimmt, mit denen der Bundesrat einen sauberen Finanzplatz durchsetzen will. Hohe Bargeldzahlungen werden verboten. Grosse Sportverbände geraten in den Fokus.
12.03.2014, 13:2912.03.2014, 18:33
Gelöschter Benutzer
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Ziel des Bundesrats ist es, die Regeln gegen Geldwäscherei den OECD-Standards (GAFI-Standards) anzupassen. Der Ständerat entsprach indes nicht allen Wünschen des Bundesrats. Das sind die wichtigsten Punkte, die der Ständerat am Mittwoch beschlossen hat: 

Steuerbetrug als Vortat zu Geldwäscherei

  • Ein Steuerdelikt soll dann als Vortat zur Geldwäscherei gelten, wenn pro Steuerperiode mehr als 300'000 Franken hinterzogen wurden.
  • Bei Verdachtsfällen haben Banken den Kunden bei der Meldestelle für Geldwäscherei zu melden.
  • Der schärfere Regelungsvorschlag des Bundesrats schwächte der Ständerat ab.
  • Betroffen sind nur Steuerbetrüger, keine Steuerhinterzieher. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug bleibt somit bestehen.

Hohe Bargeldzahlungen verboten

  • Künftig darf man nur noch bis zu einem Betrag von 100'000 Franken mit Bargeld bezahlen. Alle darüber liegenden Beträge müssen zwingend über eine Bank abgewickelt werden.
  • Die Gegner argumentierten vergeblich, die Einschränkung gehe zu weit und die Grenze sei willkürlich. 
  • Die Befürworter erwiderten, Zahlungen mit Bargeld in dieser Höhe seien unüblich. «Wenn jemand an die Kunstmesse geht, nimmt er die Kreditkarte mit.», sagte Claude Janiak (SP/BL).
  • Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hält es für eine pragmatische Lösung. In der EU liegen die Grenzen bei 15'000 Euro und werden bald auf 7'500 Euro gesenkt. 
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FIFA im Visier?

  • Banken haben bei politisch exponierten Personen (PEP) eine erhöhte Sorgfaltspflicht.
  • Als PEP gelten neu auch internationale Organisationen (IO). Der Ständerat hat zu diesen IO heute auch Sportverbände hinzugefügt. Damit fällt etwa die FIFA unter stärkere Kontrolle.
  • Neu gelten auch Personen in der Schweiz, die eine öffentliche Funktion wahrnehmen als PEP. Bisher traf dies nur auf ausländische Regierungsmitglieder und Parteiexponenten zu.

Transparenz bei Aktienkäufen

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  • Inhaberaktien sollen neu meldepflichtig sein. Wer diese Aktien, die wie Bargeld übertragbar sind, einer nicht-börsenkotierten Firma erwirbt, muss dies diesem Unternehmen innert Monatsfrist melden.
  • Der Ständerat lehnte die Bussen-Forderung des Bundesrats ab, wenn die Meldepflicht vorsätzlich verletzt wird.
  • Meldepflicht besteht bei jedem Erwerb, nicht erst ab einer bestimmten Beteiligungshöhe.
  • Umwandlungen von Inhaber- in Namensaktien sollen erleichtert werden, weil dies die Transparenz erhöht.
  • Ab einer Beteiligung von 25 Prozent am Aktienkapital muss der Aktionär die natürliche Person melden, die von den Aktien profitiert. Dies können auch Personen sein, die an einer Firma wirtschaftlich beteiligt sind. Dies soll «Strohmannaktionäre» verhindern.

In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat die Vorlage mit 30 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Nun muss der Nationalrat darüber befinden.

(Mit Material der sda)

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