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Uber-Fahrer in Genf bald wieder unterwegs

Uber-Fahrer in Genf bald wieder unterwegs

10.06.2022, 18:3410.06.2022, 18:35

Die Fahrerinnen und Fahrer von Uber dürfen ihre Tätigkeit in Genf bald wieder aufnehmen. Das Unternehmen hat am Freitag mit den Genfer Behörden eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Das höchste Schweizer Gericht hatte vor einer Woche entschieden, dass die Fahrer von Uber Arbeitnehmer und nicht Selbstständige sind. Damit bestätigte es ein Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts.

Die Genfer Wirtschaftsdirektorin Fabienne Fischer (Grüne) nahm das Urteil mit Freude zur Kenntnis und sprach von «einem grossen Fortschritt für die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, den Schutz der Arbeitnehmer und den Kampf gegen unlauteren Wettbewerb».

Fabienne Fischer, conseillere d'Etat, s'exprime sur la decision du Tribunal federal concernant les chauffeurs Uber et les livreurs Uber Eat, lors d'une conference de presse, ce vendredi ...
Fabienne Fischer.Bild: keystone

Als Konsequenz wurde Uber untersagt, seine Tätigkeit auf Genfer Gebiet fortzusetzen – und zwar so lange, bis das Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt habe. Fischer betonte, Uber müsse das Genfer Gesetz über Taxis und Transportfahrzeuge mit Fahrern einhalten, wenn es seine Tätigkeit in Genf fortsetzen wolle.

Insbesondere müsse es seine Verpflichtungen im Bereich des sozialen Schutzes der Fahrerinnen und Fahrer sowie die Arbeitsbedingungen der Branche einhalten. Auch die Begleichung der Sozialabgaben gehöre dazu.

Obwohl Uber mit der Genfer Wirtschaftsdirektorin bei der Interpretation des Urteils zum Teil nicht einig ist, hatte das multinationale Unternehmen signalisiert, dass es an einer für alle Seiten akzeptablen Lösung interessiert sei. Am Freitag fand ein Treffen statt, bei dem der Kanton und Uber eine Vereinbarung schlossen.

Mindestlohn soll eingehalten werden

Laut einer gemeinsamen Mitteilung des Wirtschafts- und Arbeitsdepartementes und Uber formalisiert diese Vereinbarung die Verpflichtung des Unternehmens, sich an das Gesetz zu halten, wie dies vom Bundesgericht entschieden wurde. Im Gegenzug wurde festgehalten, dass das gegen Uber verhängte Tätigkeitsverbot aufgehoben wird.

Gemäss der Vereinbarung verpflichtet sich Uber unter anderem dazu, den kantonalen Mindestlohn einzuhalten. Der Entscheid des Bundesgerichts gilt rückwirkend ab Oktober 2019. Die Gewerkschaft Unia schätzt, dass Uber Hunderte von Millionen wird zurückzahlen müssen, die sie den Fahrerinnen und Fahrern und den Sozialversicherungen vorenthalten habe.

«Ich bin sehr glücklich, dass wir eine Einigung erzielen konnten und dass Uber seine Verantwortung in Genf wahrnimmt», wurde Fischer in der Pressemitteilung zitiert. Uber-Sprecher Pascal Chavent sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass die Fahrer ihre Arbeit bereits an diesem Wochenende wieder aufnehmen werden.

(dsc/sda)

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