Heute dürfen Waffen und Munition gemäss Kriegsmaterialverordnung nicht in Länder geliefert werden, in denen «Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt werden». Das Parlament will Exporte neu nur noch dann verbieten, wenn ein hohes Risiko besteht, dass das zu liefernde Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die Behörden sollen jeden Fall einzeln prüfen.
Begründet wird die Lockerung mit der momentan schwierigen wirtschaftlichen Situation der Schweizer Rüstungsindustrie. Die heutige Regelung führe dazu, dass Schweizer Exporteure gegenüber der europäischen Konkurrenz benachteiligt werden. Aus dem gleichen Grund stellte sich auch der Bundesrat hinter den Vorstoss.
Gegner der Lockerung warnen, die Schweiz werde friedenspolitisch unglaubwürdig und setze den guten Ruf des Landes aufs Spiel. Weiter führten sie demokratiepolitische Bedenken an. Im Abstimmungskampf zur Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterial vor fünf Jahren habe die Regierung noch bekräftigt, an der restriktiven Exportpraxis festhalten zu wollen. (whr/sda)