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Mit diesen 5 Methoden überschreiten Lobbyisten Grenzen

In der Wandelhalle des Bundeshauses treffen Lobbyisten auf Parlamentarier. 
In der Wandelhalle des Bundeshauses treffen Lobbyisten auf Parlamentarier. Bild: KEYSTONE
Mischel-Könige im Bundeshaus

Mit diesen 5 Methoden überschreiten Lobbyisten Grenzen

Recherchen zeigen, wie Ex-Botschafter Thomas Borer in einem Sitzungszimmer im Bundeshaus Mitarbeiter eines russischen Oligarchen mit Parlamentariern zusammenbrachte. Das Ziel: Die Politiker sollten Druck auf die Justiz ausüben.
29.01.2015, 08:4129.01.2015, 15:00
lorenz honegger
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Ein Artikel von
Aargauer Zeitung

Es ist Anfang 2012, als Lobbyist Thomas Borer eine Gruppe von Parlamentariern ins Zürcher Hotel Baur au Lac einlädt. An der Nobeladresse will er die Volksvertreter mit zwei Abgesandten des Oligarchen Oleg Deripaska bekannt machen. Die Schweizer Politiker sollen dem Russen helfen, die Bundesanwaltschaft zu einem Verfahren gegen einen verfeindeten Landsmann zu drängen. Doch der Termin platzt.

Der neue Treffpunkt ist dafür noch prestigeträchtiger: «im Bundeshaus in einem Sitzungszimmer», wie seine Assistentin den Politikern in einem E-Mail mitteilt.

Warum kann Privatmann Borer im Bundeshaus ein Zimmer reservieren, um dort die Interessen eines Oligarchen zu vertreten? Offenbar hat er einen Helfer im National- oder Ständerat. Denn nur Parlamentarier dürfen laut den Parlamentsdiensten Sitzungszimmer für sich beanspruchen.

«Es ging um viel Geld»

Beim zweiten Anlauf findet das Gespräch statt. Am Tisch sitzen unter anderem die grünliberalen Nationalräte Beat Flach und Martin Bäumle sowie der mittlerweile zurückgetretene SVP-Nationalrat Hans Kaufmann.

Flach erinnert sich: «Es ging um viel Geld. Die Russen dachten, wir könnten ihnen helfen, Einfluss auf die Bundesanwaltschaft zu nehmen. Nach einer halben Stunde war mir und meinen Kollegen klar, dass wir auf parlamentarischem Weg nichts tun können.» Ihm sei das Anliegen «ziemlich ungewöhnlich» vorgekommen. In der Schweiz gelte schliesslich die Gewaltentrennung.

Auch unter Lobbyisten rümpft man die Nase über die mehrfachen Versuche von Ex-Botschafter Borer, die Justizbehörden im Auftrag von ausländischen Klienten unter Druck zu setzen. «Für mich stellt sich die Frage, ob das überhaupt noch Lobbying ist. Ein Lobbyist ist für mich jemand, der Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren nimmt, nicht auf die Rechtsprechung», sagt Felix Schneuwly vom Online-Portal Comparis.

Umstrittene Methoden

Borers Methoden sind kein Einzelfall: Es gibt zahlreiche Lobbying-Praktiken, die zwar nicht verboten, aber doch verpönt sind.

Verschleiertes Lobbying: Gar nicht gern gesehen sind Lobbyisten, die ihren Auftraggeber gegenüber Politikern verschleiern. Der Europäische Lobbying-Kodex hält fest, dass alle Aktivitäten «offen durchgeführt werden» und auch «leicht als solche erkennbar» sein müssen. Wer etwa von einem Kampfjet-Hersteller bezahlt wird, sollte dies im Gespräch mit einem Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission von Beginn weg so deklarieren.

1. Übertriebene Zuwendungen

Es gehört zum politischen Geschäft, dass Unternehmen und Verbände Politiker zu Apéros und Nachtessen einladen. Auch Einladungen zu Sportveranstaltungen sind an der Tagesordnung. Doch wo fängt die Bestechung an? Die Grenze ist fein: Nationalrat Lukas Reimann ereiferte sich vor einigen Jahren darüber, dass die UBS «ausgewählte Parlamentarier zum Fünf-Gänge-Menü im Fünf-Sterne-Hotel» einlädt. Lobbyist Andreas Hugi wiederum sieht darin eine unproblematische Usanz.

2. Goodwill gegen VR-Mandate

Im Schweizer Milizsystem dürfen Parlamentarier anders als in Berufsparlamenten völlig legal Mandate aus der Privatwirtschaft annehmen. Selbst wenn sich diese mit ihrer politischen Tätigkeit überschneiden. Das machen sich Lobbyisten und Interessengruppen gern zunutze. Sie bieten etwa Gesundheitspolitikern Verwaltungsratsmandate bei Krankenkassen an – und diese engagieren sich dafür im Sinn der Krankenkassen. 

3. Zutritt zum Bundeshaus gegen Geld

Jeder Parlamentarier darf zwei Personen einen Zutrittsbadge zum Bundeshaus gewähren. Die kreditkartengrossen Ausweise sind bei Lobbyisten und Verbänden sehr begehrt. Für sie ist es die einzige Möglichkeit, permanent Zugang zur Wandelhalle zu bekommen. Dass manche Politiker im Gegenzug mit finanzieller Unterstützung für ihren Wahlkampf rechnen dürfen, versteht sich von selbst.

4. Ex-Chefbeamte als Lobbyisten

Ehemalige Chefbeamte als Lobbyisten: Wenn führende Beamte aus der Bundesverwaltung als Lobbyisten in die Privatwirtschaft wechseln, können sie ihre über Jahre aufgebauten persönlichen Beziehungen unter Umständen gegen den Staat einsetzen. Auch das ist nicht verboten, aber verpönt.

5. Ex-Parlamentarier als Lobbyisten

Alt-National- und -Ständeräte behalten ihren Bundeshauszugang auf Lebzeit und erscheinen nicht im Register der Zugangsberechtigten, auch wenn sie lobbyieren. Sie gelten daher als schwarze Schafe in Sachen Transparenz

Neue Standesregeln

Die Schweizerische Public-Affairs- Gesellschaft bemüht sich seit Jahren darum, das Image ihrer Branche aufzubessern. 2014 setzte sie ihre neuen Standesregeln in Kraft. Diese verpflichten alle Mitglieder, ihre Auftraggeber offenzulegen und sich an den Branchenkodex zu halten. Im März will die SPAG eine Kommission einsetzen, die die Einhaltung überwacht.

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