Dicke Post an die Adresse der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. Am Donnerstag erhielt das Betreibungsamt Bern-Mittelland einen Zahlungsbefehl von 30 Millionen Franken. Darin enthalten ist die Aufforderung, diesen umgehend an die SRG weiterzuleiten. Absender der Millionenforderung: Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud.
Dieser wirft dem Schweizer Fernsehen vor, als erstes am 6. Dezember 2013 einen Bericht ausgestrahlt zu haben, bei dem er zu Unrecht der Weinpanscherei von Saint-Saphorin mit Fendant beschuldigt wurde. Dies, ohne die Unschuldsvermutung zu berücksichtigen.
Nachdem die Waadtländer Staatsanwaltschaft Giroud vor kurzem wegen des Verdachts der Weinfälschung freigesprochen hatte, sah sich dieser in seiner Millionen-Schadenersatzforderung an die Adresse der SRG bestätigt. Die SRG schrammte wegen ihres TV-Berichts bereits im Oktober mit 5 zu 4 Stimmen nur knapp an einer Rüge durch die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) vorbei.
Jene UBI-Mitglieder, die die Beschwerde guthiessen, waren ebenfalls der Meinung, dass die Unschuldsvermutung nicht genügend berücksichtigt worden war. Gemäss Informationen der «Schweiz am Sonntag» wird Giroud nach seinem Freispruch den Fall vor das Bundesgericht ziehen.
Wie aus dem Umfeld des Weinhändlers zu erfahren ist, wirft dieser der SRG vor, durch die Brandmarkung als Panscher einen finanziellen Schaden erlitten und seinen Ruf als seriöser Weinexperte ruiniert zu haben. Zudem habe er wegen der ungerechtfertigten Anschuldigungen Grosskunden wie Denner verloren und den Namen Giroud aus der Firma löschen müssen. Ausserdem könne er sein Weingut, das auf 60 Millionen Franken geschätzt wird, wegen der Kampagne der SRG nicht zu einem anständigen Preis verkaufen. Dies, sagt Giroud, rechtfertige die 30 Millionen-Forderung.
Giroud, der auch wegen anderer Berichte in einem Dauerclinch mit der SRG liegt, wirft dieser auch vor, zu keinerlei Kompromissen bereit zu sein. So habe man im Vorfeld vergeblich versucht, anstelle des Zahlungsbefehls ein Schreiben zu erhalten, welches die kurze Verjährungsfrist für eine allfällige Klage stoppen würde. Ganz im Gegensatz zur welschen Zeitung «Le Temps», die ebenfalls gross über die Affäre Giroud berichtete und in einen Verjährungsstopp eingewilligt hat. «Da bei der SRG das Betreibungsschreiben noch nicht eingegangen ist, können wir dazu keine Stellungnahme abgeben», sagt SRG-Mediensprecher Daniel Steiner.
Giroud ist mittlerweile nicht mehr operativ in seiner Firma tätig, sondern konzentriert sich ganz darauf, seinen ramponierten Ruf wiederherzustellen – vor allem als Weinhändler. Zu diesem Zweck hat er seit Donnerstag extra eine Website aufgeschaltet.
Doch es ist kein leichtes Unterfangen, denn der Freispruch als Weinpanscher bedeutet nur einen Etappensieg. Keinen Freispruch gab es für ihn wegen Urkundenfälschung und Steuerbetrug – dafür wurde er am 16. Juli 2014 verurteilt. In diesem Fall blieb ihm nur, öffentlich sein Bedauern auszudrücken und zu versprechen, dass er die Schulden zurückzahlt.
Offen ist auch ein weiteres Verfahren im Kanton Genf. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Giroud und drei weitere Personen wegen des Verdachts auf Hackerangriffe auf Journalisten. Und demnächst soll der Bericht der Walliser Geschäftsprüfungskommission zu der Affäre Giroud veröffentlicht werden. (trs)