18.10.2021, 13:0818.10.2021, 14:30
Die Eidgenössische Postkommission (Postcom) hat am Montagmittag mitgeteilt, dass sich die Essensbestellseite Eat.ch künftig als «Postdienste-Anbieterin» anmelden muss. Grund sei die «postalische Tätigkeit», die Eat.ch erbringe.
Was nach einem schlechten bürokratischen Scherz klingt, hat eigentlich einen guten Grund: Wer sich als Kurierdienst bei der Postcom anmeldet, wird einer besonderen Kontrolle unterstellt. Unter anderem müssen «Mindeststandards» eingehalten werden, die für Kurierinnen und Kuriere soziale Sicherheiten bringen:
- Der Bruttolohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt mindestens 18.27 Franken pro Stunde.
- Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt höchstens 44 Stunden pro Woche.
- Die Mindeststandards gelten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses und unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Die Postcom begründet ihren Entscheid damit, dass Eat.ch einen Kurierdienst im eigenen Namen betreibe und damit laut Postgesetz meldepflichtig sei. Im umkämpften Markt der Kurier- und Essenslieferdienste führe die Nichtregistrierung eines Unternehmens zu unfairen Wettbewerbsnachteilen für andere Anbieter.
«Beschaffenheit des Inhalts nicht von Belang»
Die Kommission äusserte sich im besten Bürokratendeutsch zudem zur Frage, warum denn Essenslieferungen unter «postalische Tätigkeiten» fallen:
«Essenspakete mit kalten oder warmen Gerichten, deren endgültige Form die postalische Verarbeitung, namentlich das Abholen, das Transportieren und das Zustellen an klar bestimmbare Empfänger ermöglicht, erfüllen die Kriterien einer Postsendung. Für die Eigenschaft eines Pakets ist die Beschaffenheit des Inhalts hingegen nicht von Belang.»
Die «Feststellung der Meldepflicht» hat zur Folge, dass Eat.ch sich bis am 1. November 2021 bei der Postcom registrieren muss. Die Firma kann die Verfügung innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen anfechten. (pit)
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