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Radio Argovia erhält Konzession für Kanton Aargau definitiv

Beschwerde abgelehnt

Radio Argovia erhält Konzession für Kanton Aargau definitiv

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Beschwerde von Medienunternehmer Roger Schawinski für das Projekt Radio AG ist gegenstandslos. Damit verfügt das Radio Argovia des Verlegers Peter Wanner über eine definitive Lokalradiokonzession für den Kanton Aargau. 
24.04.2014, 17:3524.04.2014, 18:07

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen fünf Jahre dauernden Verfahrensstreit beendet und die Beschwerde von Roger Schawinski mit der Begründung für gegenstandslos erklärt, wonach ein ursprünglich eingereichtes Konzessionsgesuch nicht mehr geändert werden dürfe. Das teilte Radio Argovia am Donnerstag mit.

Logo von Radio Argovia
Logo von Radio ArgoviaBild:

Ein Konzessionsgesuch sei höchstpersönlicher Natur, so dass ein Parteiwechsel, die Veränderung der Besitzstruktur sowie der Finanzierung unzulässig seien, wird aus dem Entscheid in der Medienmitteilung zitiert. Der Beschwerdeführer hatte sich zu Änderungen veranlasst gesehen, nachdem er mit der Konzession für Radio 105 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine zweite Konzession neben jener für Radio 1 erhalten hatte. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) erlaubt jedoch nicht mehr als zwei Radiokonzessionen pro Eigentümer.

Grund zur Freude: Verleger Wanner.
Grund zur Freude: Verleger Wanner.Bild: KEYSTONE
«Wir sind froh, dass die Sache entschieden ist.»
Peter Wanner, Verleger

Endlich Klarheit

Das UVEK hatte im Oktober 2013 die Vergabe einer Konzession an Radio Argovia nach 2008 ein zweites Mal bestätigt. Damit war das von Schwawinski geplante Radio AG mit dem Gesuch erneut abgeblitzt. Schawinski zog diesen Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter. «Wir sind froh, dass die Sache entschieden ist», wird Verleger Wanner in der Medienmitteilung zitiert. Er freue sich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio Argovia, dass diese Unsicherheit endlich vorbei sei. (dhr/sda)

Beschwerde abgelehnt: Medienunternehmer Schawinski.
Beschwerde abgelehnt: Medienunternehmer Schawinski.Bild: KEYSTONE
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