Das Bundesverwaltungsgericht hat einen fünf Jahre dauernden Verfahrensstreit beendet und die Beschwerde von Roger Schawinski mit der Begründung für gegenstandslos erklärt, wonach ein ursprünglich eingereichtes Konzessionsgesuch nicht mehr geändert werden dürfe. Das teilte Radio Argovia am Donnerstag mit.
Ein Konzessionsgesuch sei höchstpersönlicher Natur, so dass ein Parteiwechsel, die Veränderung der Besitzstruktur sowie der Finanzierung unzulässig seien, wird aus dem Entscheid in der Medienmitteilung zitiert. Der Beschwerdeführer hatte sich zu Änderungen veranlasst gesehen, nachdem er mit der Konzession für Radio 105 vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine zweite Konzession neben jener für Radio 1 erhalten hatte. Das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) erlaubt jedoch nicht mehr als zwei Radiokonzessionen pro Eigentümer.
Das UVEK hatte im Oktober 2013 die Vergabe einer Konzession an Radio Argovia nach 2008 ein zweites Mal bestätigt. Damit war das von Schwawinski geplante Radio AG mit dem Gesuch erneut abgeblitzt. Schawinski zog diesen Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter. «Wir sind froh, dass die Sache entschieden ist», wird Verleger Wanner in der Medienmitteilung zitiert. Er freue sich auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Radio Argovia, dass diese Unsicherheit endlich vorbei sei. (dhr/sda)