Der Bundesrat nimmt nach der Milliardenbusse für die Credit Suisse die steuerliche Abzugsfähigkeit solcher Sanktionen unter die Lupe. Der Nationalrat hat am Mittwoch ein entsprechendes Postulat mit 99 zu 81 Stimmen von SVP und FDP gutgeheissen.
Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) sagte, über die aktuellen und noch anstehenden Bussen in den USA müsse niemand jammern. Sie seien aufgrund eines Verstosses gegen das dort gültige Landesrecht zustande gekommen. Nun müsse geklärt werden, ob die Banken für ihr Fehlverhalten noch vom Steuerzahler mit einem Steuerabzug belohnt werden sollen.
Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf erklärte sich gerne bereit, das in einem Bericht auszuloten. Gemäss Auslegung des Bundesrats seien Bussen mit Strafcharakter nicht abzugsfähig, solche, die der Gewinnabschöpfung dienen, aber schon. Wie die Strafzahlungen nach dem unterschiedlichen Charakter aufgeschlüsselt werden sollen, müsse geklärt werden.
Im konkreten Fall der CS rechnet die Bank mit rund 800 Millionen Dollar, die steuerabzugsfähig sind. Die restlichen 2 Milliarden Dollar hätten demnach Strafcharakter. Allerdings harrt die Frage der Klärung: Steueramt und Steuerrekursgericht des Kantons Zürich sind sich nicht einig. (egg/sda)