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Bundesrat beginnt mit den Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch

Bankgeheimnis

Bundesrat beginnt mit den Verhandlungen zum automatischen Informationsaustausch

Der Bundesrat hat den Entwurf für das Verhandlungsmandat über den automatischen Informationsaustausch verabschiedet. Auch mit den USA soll es Verhandlungen geben.
21.05.2014, 14:2021.05.2014, 15:40

Bereits im vergangenen Sommer hatte der Bundesrat im Grundsatz entschieden, beim automatischen Informationsaustausch (AIA) mitzumachen. Im Herbst kündigte er an, dass er mit den wichtigsten Partnerländern darüber verhandeln werde, wenn ein international anerkannter Standard vorliege.

Nun will der Bundesrat mit den Verhandlungen beginnen. Dabei will er den Informationsaustausch mit anderen heiklen Fragen verknüpfen: Einerseits sind dies Fragen, wie die Vergangenheit reguliert werden kann, also wie die Länder ihre «Altlasten» mit der Schweiz behandeln. Andererseits sollen die Schweizer Banken ihren Marktzutritt im Ausland behalten können. Dies bestätigte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf an der Medienkonferenz.

Verhandlungen auch mit den USA

Verhandeln will der Bundesrat nicht nur mit der EU, sondern auch mit den USA, die mit dem Steuergesetz FATCA bereits einen einseitigen Informationsfluss durchgesetzt haben. Mit dem neuen Modell werden Daten zwischen den zuständigen Behörden auf gegenseitiger Basis ausgetauscht.

Verhandlungen mit weiteren ausgewählten Ländern will der Bundesrat prüfen. In einer ersten Phase würden Staaten in Betracht gezogen, mit denen «enge wirtschaftliche und politische Beziehungen» bestünden und die für die Schweizer Finanzindustrie wichtig seien, hielt Eveline Widmer-Schlumpf fest. Ausserdem sollen die Länder ihren Steuerpflichtigen eine genügende Möglichkeit zur Regularisierung ihrer Vermögen bereitstellen.

«Wenn eine Schweizerin oder ein Schweizer ein Konto auf den Cayman Islands hat, dann erfahren wir das.»
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf

Die Einführung des automatischen Informationsaustausches mit anderen Ländern würde mit bilateralen Abkommen erfolgen. In der Schweiz wäre indes ein Umsetzungsgesetz notwendig, da das geltende Recht den automatischen Informationsaustausch ausschliesst. Mit einem solchen Gesetz würde das Bankgeheimnis gegenüber dem Ausland definitiv abgeschafft.

Kommissionen und Kantone

Zu den Verhandlungsmandaten können nun die zuständigen parlamentarischen Kommissionen und die Kantone Stellung nehmen. Im Herbst will der Bundesrat sie definitiv verabschieden. Gesetzesvorschläge sollen dem Parlament später vorgelegt werden. (egg/sda)

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