Im Büro, im Zug, in der dramatischsten Phase der Covid-Pandemie gar auf der Restaurant-Terrasse: Die Atemschutzmaske, zuerst von Experten wie Daniel Koch als unnötig befunden, dann breitflächig verordnet, ist innert zwei Jahren zum Symbol des Ausnahmezustands geworden.
Dass die Maske mit der Aufhebung der besonderen Lage sowie aller Massnahmen ebenfalls gefallen ist, ist aus politischer Sicht nur folgerichtig. Wobei: Ganz verschwunden ist das Stück Stoff nicht. In vielen Spitälern oder Arztpraxen gehört sie weiterhin zum Alltag. Und eigentlich ist sie auch vom Arbeitsplatz noch nicht wegzudenken, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) in einem neuen Merkblatt schreibt.
Darin erinnert der Bund die Arbeitgeber, dass sie weiterhin verpflichtet sind, die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen. So das Seco:
Vielmehr seien nun die Arbeitgebenden gefordert, auf die jeweiligen Betriebe und Arbeitnehmenden ausgerichtete Lösungen auszuarbeiten.
Das heisst konkret: Die Chefinnen und Chefs müssen weiter Homeoffice anbieten, Abstände regeln, für eine ausreichende Belüftung sorgen oder in Risikosituationen das Tragen von Masken anordnen. Dabei kommen die Masken erst zum Einsatz, wenn mildere Schutzmassnahmen wie Homeoffice oder Abstandhalten nicht umsetzbar sind.
Zuständig dafür ist allein der Arbeitgeber, wie das Seco betont. «Es ist in der Pflicht des Arbeitgebers zu beurteilen, wann und unter welchen Umständen eine Maske getragen werden muss. Erlässt er an solchen Arbeitsplätzen eine Maskentragepflicht, haben die Arbeitnehmenden sich an die Anweisungen des Arbeitgebers zu halten», sagt Seco-Sprecher Fabian Maienfisch.
Wird eine Maske verlangt, so muss der Chef diese auch gratis zur Verfügung stellen. Arbeitnehmende, die finden, sie würden nicht ausreichend geschützt, können sich an das kantonale Arbeitsinspektorat wenden.
Da es sich lediglich um ein Merkblatt handelt, setzen die Unternehmen dieses unterschiedlich um. Sehr streng ist das Pharmaunternehmen Pfizer mit Ableger in Zürich. Die «freiwillige» Rückkehr ins Büro ist möglich – aber nur, solange die Arbeitsplätze nicht von mehr als einem Viertel der Belegschaft besetzt sind. «Zudem müssen beim Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen FFP2-Masken getragen werden», heisst es auf Anfrage.
Verschwunden ist die Maske auch beim Pharmariesen Roche in Basel nicht. «Wir behalten die Maskenpflicht in Innenräumen an den Standorten in Basel und Kaiseraugst bis auf weiteres bei», so eine Sprecherin. Die Maske dürfe am Arbeitsplatz und während Meetings abgelegt werden, sofern ein Mindestabstand von 1.5 Metern eingehalten werden könne. «An unserem Standort in Rotkreuz wurde die Maskenpflicht aufgehoben. Die Maske muss weiterhin getragen werden, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch im Personalrestaurant gilt die Maskenpflicht weiterhin.»
Anders bei Konkurrent Novartis. Das Unternehmen hat in den Büros die Maskenpflicht aufgehoben und «zählt auf die Vernunft der Mitarbeitenden, dass sie beim Umgang mit besonders gefährdeten Personen weiterhin Vorsicht walten lassen und auf freiwilliger Basis Maske anziehen». Daneben setzt Novartis auf Homeoffice, was zurzeit von rund der Hälfte der Belegschaft genutzt wird.
Im Vergleich mit den Nachbarländern sind die Schweizer Regeln am Arbeitsplatz, wo wie vor der Pandemie wieder die Arbeitgeber für den Gesundheitsschutz zuständig sind, milde. In Österreich gilt seit Ende März erneut eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und somit in den Büros.
In Deutschland haben die einzelnen Bundesländer die Hoheit über die Coronaregeln zurückerlangt. Anders als in der Schweiz gilt beispielsweise in den Bundesländern Baden-Württemberg oder Bayern im öffentlichen Verkehr eine FFP2-Maskenpflicht.