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JPMorgan zerrt Tesla wegen Musk-Tweet aus 2018 vor Gericht

JPMorgan zerrt Tesla wegen Musk-Tweet aus 2018 vor Gericht

16.11.2021, 03:5016.11.2021, 03:50

Eine Nachricht von Tesla-Gründer Elon Musk auf dem Kurznachrichtendienst Twitter aus dem Jahr 2018 zum angeblich geplanten Börsenrückzug des US-Autokonzerns hat ein weiteres juristisches Nachspiel.

Die grösste US-Bank, JPMorgan, verklagt den E-Auto-Hersteller vor dem Bundesgericht in Manhatten wegen Vertragsbruch und irreführender Angaben, wie aus der Klageeinreichung am Montag hervorging.

Elon Musk, Tesla CEO, attends a media event alongside the visit of Germany's center-right candidate to replace Angela Merkel as chancellor in the upcoming elections and Christian Democratic Union ...
Elon Musks Tweet aus dem Jahr 2018 hat ein juristisches Nachspiel.Bild: keystone

Tesla habe mit der Bank Optionsscheintransaktionen abgeschlossen, die das Unternehmen zur Auszahlung in Aktien oder Bargeld verpflichteten, wenn der Kurs bei Ablauf der Optionsscheine über dem vertraglichen Ausübungspreis lag. Musks Tweet habe den Wert der Optionsscheine erheblich gedrückt.

Musk hatte am 7. August 2018 auf Twitter erklärt, das Unternehmen für 72 Milliarden Dollar von der Börse nehmen zu wollen. Die Finanzierung dafür sei gesichert. Später ruderte er zurück. Wegen des Verdachts auf Marktmanipulation folgten Sammelklagen von Investoren. Auch die US-Börsenaufsicht schaltete sich ein. (saw/sda/reuters)

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Bundesrats-Flughafen Bern-Belp hat kein Anti-Drohnensystem – die Sonntagnews
EDA-Experten halten Anerkennung Palästinas aus völkerrechtlicher Sicht für möglich, Cassis bemängelt den fehlenden Respekt vor anderen Meinungen und der Flughafen Bern-Belp besitzt trotz Anflügen von Staatschefs kein Drohnen-Erkennungssystem: Das und mehr findet sich in den Sonntagszeitungen.
Eine bilaterale Anerkennung Palästinas ist laut «SonntagsBlick» aus völkerrechtlicher Sicht möglich. Zu diesem Schluss kommen Experten im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), wie die Zeitung schrieb. Es handle sich um einen «politischen Entscheid unter Beurteilung der politischen Gesamtsituation», zitierte die Zeitung aus einem Gutachten. «Die Elemente Staatsgebiet und Staatsvolk sind erfüllt», heisse es. Weniger klar sei eine dritte Voraussetzung – die Staatsgewalt: Gemäss dem Gutachten sei diese nicht vollständig erfüllt. Damit sei Palästina zwar ein Sonderfall, dies sei «aber kein Hinderungsgrund für eine bilaterale Anerkennung». Trotz des Berichts bleibe der Bundesrat bei seiner Haltung und verzichte auf eine Anerkennung, schrieb die Zeitung.
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