Zentralschweiz
Justiz

Umstrittener Mordprozess: Stripclub-Betreiber muss nach vier Jahren Haft sofort entlassen werden

Obergericht Uri

Umstrittener Mordprozess: Stripclub-Betreiber muss nach vier Jahren Haft sofort entlassen werden

29.01.2015, 11:0825.02.2015, 10:12
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Der Barbetreiber von Erstfeld UR, der seit vier Jahren in Sicherheitshaft ist und auf ein rechtskräftiges Urteil wartet, kommt vorläufig auf freien Fuss. Das Obergericht Uri hat seinem Gesuch auf Haftentlassung stattgegeben.

Gemäss dem am Donnerstag publizierten Urteil muss der Barbetreiber, der des versuchten Mordes, der versuchten vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz angeklagt ist, unverzüglich aus der Sicherheitshaft entlassen werden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ungereimtheiten

Verschiedene Medien hatten über Ungereimtheiten des Verfahrens berichtet. So sollen DNA-Spuren des Stripclub-Betreibers an einer Patronenhülse gefunden worden sein, was an ein «forensisches Wunder» grenze, wie die «Berner Zeitung» schrieb. 

Der Barbetreiber soll im Januar 2010 ausserhalb seines Lokals auf einen Gast geschossen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, er habe die Ermordung seiner Ehefrau in Auftrag gegeben. Sie wurde im November 2010 durch drei Schüsse lebensgefährlich verletzt.

Das Urner Obergericht verurteilte den Barbetreiber zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren, das Bundesgericht hob das Urteil aber auf. Der Auftragsmörder wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieser Entscheid ist rechtskräftig.

Der verurteilte Auftragsschütze hatte kürzlich in der SRF-Sendung «Rundschau» erklärt, der Barbetreiber sei unschuldig und Opfer eines Komplotts. Die versuchte Ermordung der Frau sei von ihr selbst und ihrem Freund inszeniert worden, um den Barbetreiber in Haft zu bringen. Die Inszenierung sei aber teilweise fehlgeschlagen. 

Der Barbetreiber war im Herbst 2013 vom Urner Obergericht in zweiter Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Das Bundesgericht hiess im Dezember 2014 eine Beschwerde gegen dieses Urteil in zwei Punkten gut, worauf der Anwalt des Mannes beim Obergericht ein Haftentlassungsgesuch stellte. (whr/sda) 

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