Zürich
Gesellschaft & Politik

Prostituierte überwacht, ausgenommen und zu ungeschütztem Sex gezwungen: Zuhälterin steht vor Gericht

Eine Prostituierte am Sihlquai. Hier soll die Geschädigte laut Anklageschrift zehn Stunden pro Tag angeschafft haben – auf Geheiss der Angeklagten Claudia S.
Eine Prostituierte am Sihlquai. Hier soll die Geschädigte laut Anklageschrift zehn Stunden pro Tag angeschafft haben – auf Geheiss der Angeklagten Claudia S.Bild: KEYSTONE
Zürcher Milieu-Prozess 

Prostituierte überwacht, ausgenommen und zu ungeschütztem Sex gezwungen: Zuhälterin steht vor Gericht

18.10.2014, 08:0318.10.2014, 17:37
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Claudia S., 24, Ungarin, Mutter eines einjährigen Kindes muss sich in zwei Wochen vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Die Anklage: Förderung der Prostitution und einfache Körperverletzung.

So soll S., laut Anklageschrift, im Oktober 2010 eine Prostituierte während eines Monats überwacht und kontrolliert haben. Damals hatte S. mit erst 20 Jahren bereits selber über eine längere Zeit für zwei Zuhälter anschaffen müssen – wie die Geschädigte.

Dann, ab dem 6. Oktober soll sich das Machtgefüge geändert haben: S. habe begonnen, die zweite Prostituierte zu kontrollieren. S. soll sie gezwungen haben, sich nächtlich zehn Stunden lang am Sihlquai zu prostituieren. Manchmal auch tagsüber am Central, bei jedem Wetter, in knappen Kleidern.

Vom Auto aus überwacht

Sie habe ihr – so steht es in der Anklageschrift – vorgeschrieben, wie viel Geld sie für Dienstleistungen verlangen dürfe. Beispielsweise 30 Franken für Oralverkehr ohne Gummi. Ausserdem habe sie sie angewiesen, jeden Kunden anzunehmen und Freiern auch Sex ohne Verhütung anzubieten. Dabei habe S. die Prostituierte ständig überwacht – entweder per Telefon oder indem sie in einem Auto wartete. 

Während dieses Monates hatten sich die beiden offenbar mehrmals in einem Hotel in Zürich getroffen. Dort soll es nämlich laut Anklageschrift zu heftigen Auseinandersetzungen gekommen sein, in denen S. die Geschädigte mehrfach gegen den Kopf geschlagen haben soll.

Mit dem Geld, das S. der Prostituierten abknöpfte, zahlte sie deren minimalen Lebensunterhalt. Der Rest floss in ihre eigene Tasche.

Claudia S. droht eine bedingte Haftstrafe von 14 Monaten und eine Busse von 600 Franken. (dwi)

In diesem Hotel soll es laut Anklageschrift zum Streit gekommen sein.
In diesem Hotel soll es laut Anklageschrift zum Streit gekommen sein.bild: google street view
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