Zürich
ZüriToday

Bundesgericht hebt Freispruch bei Bauarbeiter-Tötung auf

Mitarbeiter fanden den 30-Jährigen leblos im Geschäft. Er sei offenbar von einem Landsmann abgestochen worden. Die Polizei nahm 8 Menschen fest.
Mitarbeiter fanden den 30-Jährigen leblos im Geschäft. Er sei offenbar von einem Landsmann abgestochen worden. Die Polizei nahm 8 Menschen fest.

Bundesgericht hebt Freispruch bei Bauarbeiter-Tötung auf

Das Bundesgericht hat den Freispruch vom Vorwurf des Mordes für einen rumänischen Bauarbeiter aufgehoben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen langjährigen Freund nach einem Streit unter Alkoholeinfluss erstochen zu haben.
24.11.2023, 14:4024.11.2023, 14:40
Olivia Eberhardt / ch media
Mehr «Zürich»

Der Fall geht nun zurück ans Zürcher Obergericht. Dieses hatte verschiedene Zeugenbefragungen nicht als Beweise zugelassen, weil es der Ansicht war, dass bei der Erhebung Verfahrensvorschriften verletzt worden waren. Zudem hatte es den einzigen anwesenden Dritten in der Tatnacht vom 3. September 2018 nicht nochmals befragt. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Obergericht Zürich verzichtete auf Anhörung

Das Bezirksgericht Horgen erachtete die Aussagen dieses Zeugen im Kern als glaubwürdig und konsistent. Das Obergericht kam jedoch zu einem gegenteiligen Schluss, ohne ihn persönlich angehört zu haben. Dies war nicht zulässig, wie das Bundesgericht schreibt. Der Mann kannte sowohl den mutmasslichen Täter als auch das Opfer bereits seit Jahren.

Erstinstanzlich wurde der heute 35-jährige Rumäne zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Das Bezirksgericht ordnete zudem eine Landesverweisung von 13 Jahren an. Weil das Obergericht verschiedene Beweise nicht zuliess, kam es zum Schluss, dass die Indizien eine Verurteilung wegen Mordes nicht zulassen.

Blutig geschlagen

Das Opfer und der mutmassliche Täter waren Landsleute und hatten am Tatabend in einer Firmen-Unterkunft in Samstagern exzessiv getrunken. Die anfänglich ausgelassene Stimmung kippte zusehends ins Aggressive, bis sich die beiden schliesslich blutig prügelten.

Ein etwas älterer Mitbewohner, der vom Gericht als Zeuge befragt wurde, konnte sie trennen. Die beiden Streithähne zogen sich zurück.

Als alle schliefen, schlich sich der Beschuldigte gemäss Anklage aber in den Raum, wo sein Kontrahent schlief. Mit einem selbstgemachten Messer stach er mindestens 15 Mal auf ihn ein und verletzte ihn damit tödlich. Die Waffe wurde nie gefunden. Die Freunde hatten zuvor gemeinsam je ein solches Messer gebastelt.

(sda/oeb)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!