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Hunde und Katzen aus der Ukraine verbreiten Besorgnis

Ein Hundebesitzer lässt sein Tier gegen Tollwut impfen. Viele Hunde und Katzen aus der Ukraine haben aber keine Tollwutimpfung.
Ein Hundebesitzer lässt sein Tier gegen Tollwut impfen. Viele Hunde und Katzen aus der Ukraine haben aber keine Tollwutimpfung.Bild: AP/Wally Santana

Hunde und Katzen aus der Ukraine verbreiten Besorgnis

Aufgrund des Kriegs dürfen Geflüchtete aus der Ukraine ausnahmsweise ihre Haustiere ohne Tollwutimpfung mitbringen. Der Zürcher Tierschutz und der Kanton sorgen dafür, das Risiko der Krankheitsausbreitung trotzdem gering zu halten.
15.03.2022, 14:0325.03.2022, 08:43
Maarit Hapuoja / ch media
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Im Kanton Zürich koordiniert der Zürcher Tierschutz die Platzierung von Haustieren aus der Ukraine. Er vernetzt verschiedene Auffangstellen und bringt in Abstimmung mit Tierheimen jene Tiere sicher unter, die nicht bei ihren Besitzerinnen und Besitzern bleiben können, heisst es in einer Mitteilung. Nebst dem Haustierverbot und Platzgründen kann dies auch wegen der Tollwutgefahr der Fall sein.

Ausnahme bei Tollwutimpfung für Geflüchtete

Normalerweise dürfen Hunde und Katzen aus der Ukraine nicht ohne Tollwutimpfung einreisen, da dieses Land als Risikogebiet gilt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin (BLV) hatt aber Mitte März beschlossen, diesbezüglich zum ersten Mal eine Ausnahme zu machen. «Hunde und Katzen dürfen in die Schweiz einreisen, auch wenn nicht alle Einfuhrbedingungen erfüllt sind», schreibt das BLV auf ihrer Website.

Alle geflüchteten Besitzer von Haustieren werden gebeten, ein Formular mit Informationen ihres Tieres auszufüllen und ans BLV zu senden. Der zuständige Veterinärdienst prüft dann in jedem einzelnen Fall, welche Massnahmen getroffen werden müssen, um eine Ansteckung mit Tollwut bei weiteren Tieren, aber auch beim Menschen zu verhindern.

Zuständig in Zürich sind für diese Abklärung die Kantonstierärzte und -ärztinnen des Veterinäramts. Gegenüber ZüriToday bestätigt Mona Neidhart, Kommunikationsverantwortliche beim Veterinäramt Zürich, dass jeder Fall vom Kanton angeschaut wird und «je nach Einschätzung des Tollwut-Ansteckungsrisikos unterschiedliche Massnahmen zum Risikomanagement getroffen werden».

Vielerorts wird auf die Anmeldung hingewiesen

Massnahmen betreffen in den meisten Fällen eine sogenannte «quarantaine à domicile», bei der das Tier bei der Halterin oder beim Halter bleiben dürfe, aber mit Auflagen, sagt Neidhardt. Die vereinfachte Einreise gelte aber nur für Hunde und Katzen und auch nicht für Tiere aus Heimen oder Zuchten. Die Zahl der gemeldeten Tiere steige täglich, so Neidhart.

Die Situation könnte problematisch werden, wenn Hunde und Katzen nicht angemeldet werden oder Besitzer nichts von der Anmeldung wissen. Aus diesem Grund ist es nun wichtig, dass die Menschen auf dieses Thema sensibilisiert werden und alle Hunde und Katzen dem Veterinäramt gemeldet werden.

«Entsprechend werden Personen aus der Ukraine, die mit ihrem Tier geflüchtet sind, auf allen Ebenen informiert. Dies geschieht bereits an der EU-Aussengrenze, dann auch in den einzelnen Ländern, in den Empfangszentren etc. Alle diese Stellen sind informiert und gut vernetzt. «Sie wissen, was auf dem Spiel steht», bestätigt Neidhart.

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