Ein Zürcher Rechtsanwalt und seine Frau haben an einem Abend im Juli 2017 im Restaurant Kronenhalle beim Bellevue gegessen. Trotz des Konsums von Alkohol und Cannabis stieg der Mann hinter das Steuer seines Autos und fuhr zu seiner Wohnung in Wiedikon. Seine Frau sass auf dem Beifahrersitz. Zu Hause angekommen, wurde das Ehepaar Opfer eines Raubüberfalls. Anschliessend riefen sie bei der Polizei an, wie «Watson» schreibt.
Nachdem die Beamten eingetroffen sind, verdächtigte eine Polizistin den Anwalt, unter Alkoholeinfluss zu stehen. Sie fragte seine Ehefrau darauf, wer während der Fahrt nach Hause am Steuer sass. Das war zu viel für den Staatsanwalt.
Er habe die Fassung verloren und die Polizistin als «Beeri» und «Bitch» beschimpft. Danach sei er an die Polizistin herangetreten und drohte, «ihr jetzt dann eine zu schwarten». Weil es der Rechtsanwalt aufgrund seines Berufs besser hätte wissen müssen, machte er sich der «Beschimpfung» sowie «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» schuldig.
Der Test bestätigte nach dem Vorfall den Verdacht der Polizistin: 0.79 Promille zeigte der Blutalkoholwert des Anwalts auf und zudem eine massgebliche Konzentration an THC. Laut der Anklageschrift hätte der Cannabiskonsum gereicht, um als fahrunfähig zu gelten. Zuletzt soll er seine Ehefrau noch überzeugt haben, falsch auszusagen. Sie sagte bei der Zeugenbefragung, dass sie das Auto nach Hause lenkte. Das führte dann auch noch zu einer Beschuldigung wegen «Anstiftung zu falschem Zeugnis».
Ursprünglich war er das Opfer eines Raubes, am Mittwoch hat der Richter ihn schuldig gesprochen. Das schreibt «20 Minuten». Gefordert waren ursprünglich eine bedingte Geldstrafe von 145'000 Franken und eine Busse von 10'000 Franken. Das definitive Urteil gegen den Anwalt: Er bekommt eine bedingte Geldstrafe von 77 Tagessätzen zu 1000 Franken, das ergibts insgesamt 77'000 Franken, sowie eine 3000-Franken-Busse. Zudem muss er für die Gerichts- und Verfahrenskosten aufkommen.