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Deutscher täuscht Einbruch vor – verurteilt

Deutscher täuscht Einbruch vor – verurteilt

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Bild: KEYSTONE/DPA/Frank Rumpenhorst
Um 6500 Euro Schulden erst später zurückzahlen zu müssen, inszenierte ein Mann einen Einbruch. Doch der Schwindel flog schnell auf. Der 34-Jährige wurde nun verurteilt.
22.03.2024, 07:0422.03.2024, 07:04
Orgetorix Kuhn / ch media

Die Spuren lassen auf den ersten Blick keine Zweifel zu. Eine kaputte Wohnungstür, alle Schubladen und Schränke sind aufgerissen. Einbrecher müssen am Werk gewesen sein. Die Bewohnerin ruft, als sie nach Hause kommt, die Polizei. Die ausgerückten Kantonspolizisten leiten sofort erste Ermittlungen ein.

Alles inszeniert

Wie sich später herausstellt, war der vermeintliche Tatort aber nur gestellt. In der Wohnung waren nie Einbrecher, sondern nur der Mitbewohner der Frau. Der heute 34-Jährige hatte alles inszeniert. Mit einem Schraubenzieher beschädigte er die Haustür. Dazu lief er durch die Wohnung und riss alle Türen auf, um den Eindruck zu erwecken, dass eingebrochen wurde.

In welcher Beziehung die Frau und der Mann zueinander standen, ist unklar. Aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, geht nicht hervor, ob die beiden ein Paar waren oder lediglich Mitbewohner.

Mehr Zeit für Geldbeschaffung

Als der 34-jährige Mann am vermeintlichen Tatort eintraf, wurde er ebenfalls von der Polizei befragt. Dieser erzählt er, dass er am gleichen Morgen 6500 Euro in der Wohnung deponiert habe. Geld, welches er seiner Mitbewohnerin schuldete. Im Anschluss sei er zur Arbeit gegangen. Dieses Geld befand sich aber nie in der Wohnung. Der Mann täuschte den Einbruch vor, weil er das geschuldete Geld nicht hatte und mehr Zeit zur Begleichung der Schulden benötigte.

4200 Franken Geldstrafe

Der Deutsche wurde von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland kürzlich zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 60 Franken verurteilt. Heisst, er muss total 4200 Franken Strafe zahlen. Ausserdem werden ihm die Verfahrensgebühren von 800 Franken verrechnet. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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