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Kanton darf Gift im Zürichsee nicht zuschütten

Der Realisierung des Projekts auf dem ehemaligen Fabrikareal könnte sich weiter verzögern.
Der Realisierung des Projekts auf dem ehemaligen Fabrikareal könnte sich weiter verzögern.Bild: Krebs und Herde Landschaftsarchitekten Winterthur

Kanton darf Gift im Zürichsee nicht zuschütten

Auf dem Areal der ehemaligen Chemiefabrik in Uetikon soll eine grosse Überbauung entstehen. Doch im See vor dem Gelände liegen Schwermetalle und radioaktives Material. Der Kanton wollte die Altlasten zudecken, ein Gericht stoppt diesen Plan.
26.10.2024, 07:2626.10.2024, 11:14
Oliver Schneider / ch media
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Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass die geplante Sanierung des Zürichsee-Seegrunds vor dem ehemaligen Chemieareal Uetikon nicht wie vorgesehen umgesetzt werden kann.

Die kantonale Baudirektion hatte ursprünglich geplant, kontaminierte Sedimente auf dem Seegrund zu belassen und mit einer 60 Zentimeter dicken Kiesschicht abzudecken. Die Richter am Baurekursgericht bemängelten jedoch, dass der Kanton diese Entscheidung auf Grundlage unzureichender Messdaten getroffen habe. Nun muss dieser das Verfahren zur Seegrundsanierung noch einmal überarbeiten und zusätzliche Untersuchungen durchführen, berichtet die «Zürichsee-Zeitung».

Arsen, Blei und radioaktive Stoffe am Seegrund

Die Entscheidung betrifft ein Gebiet vor dem ehemaligen Chemieareal, wo der Kanton eine umfassende Umnutzung beabsichtigt. Geplant ist, dort eine Überbauung mit Schulgebäuden und einem Park zu errichten. Da das Gelände aufgrund der ehemaligen Produktion von Schwefelsäure und Dünger durch die Chemiefabrik mit Arsen, Blei und sogar radioaktiven Stoffen belastet ist, muss der Boden vorher sorgfältig gereinigt werden.

Im Wasser wurden bereits 80 Prozent der belasteten Sedimente mit einem riesigen Sauger entfernt. Doch in Ufernähe stellte die Baudirektion fest, dass Schadstoffe tiefer als erwartet lagern und eine vollständige Entfernung Risiken wie eine Instabilität der Ufermauer bergen könnte.

So wird der kontaminierte Seegrund in Uetikon entfernt:

Eine Bürgergruppe namens «Lobby für Uetikon» hatte gegen den Plan mit der Kiesschicht protestiert und Zweifel an der hohen Schadstoffkonzentration in den tieferen Schichten geäussert. Mehrere Mitglieder reichten deshalb eine Beschwerde ein, die zum aktuellen Gerichtsurteil führte.

Eröffnung 2031 fraglich

Das Gericht kritisierte, dass die bisherigen Bohrungen nur bis zu einer Tiefe von etwa zwei Metern reichen, was keine umfassende Einschätzung ermögliche. Daher gab das Gericht den Fall dem Kanton zur weiteren Klärung zurück.

Die Baudirektion hat angekündigt, den Entscheid zu prüfen und zu entscheiden, ob sie ihn anfechten wird. Die Verzögerung betrifft voraussichtlich den geplanten öffentlichen Seeuferpark und möglicherweise den Bau der Schulgebäude, deren Eröffnung ursprünglich für 2031 vorgesehen war.

Die «Lobby für Uetikon» begrüsst das Urteil als Erfolg und hofft nun auf eine nachhaltige, faktengestützte Lösung zur Entfernung der belasteten Sedimente, um die geplanten Bauprojekte möglichst ohne weitere Verzögerungen zu realisieren.

(osc)

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