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Passagier steigt mit Kühlschrank in Zürcher Bus ein

Bei der Haltestelle Hinterbergstrasse wurde ein Mann gefilmt, der mit einem Kühlschrank in den 33er einsteigt. Die Szene sorgte sowohl im Bus als auch auf Social Media für Aufsehen. Wohlerzogene Schwe ...
Bei der Haltestelle Hinterbergstrasse wurde ein Mann gefilmt, der mit einem Kühlschrank in den 33er einsteigt. Die Szene sorgte sowohl im Bus als auch auf Social Media für Aufsehen. Wohlerzogene Schweizer fragen sich: Ist das überhaupt erlaubt?

Passagier steigt mit Kühlschrank in Zürcher Bus ein

Bei der Haltestelle Hinterbergstrasse wurde ein Mann gefilmt, der mit einem Kühlschrank in den 33er-Bus in Zürich einsteigt. Die Szene sorgte sowohl im Bus als auch auf Social Media für Aufsehen. Wohlerzogene Schweizer fragen sich: Ist das überhaupt erlaubt?
31.01.2024, 13:2931.01.2024, 13:29
Linus Bauer / ch media
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Ohne Sackrolli oder helfende Hände hievte der Mann seinen Kühlschrank in den 33er Richtung Zürich Triemli. Einige Leute drehten sich nach ihm um, doch der Bus fuhr schliesslich los. «Ein ganz normaler Zügeltag in Zürich», kommentiert jemand den ungewöhnlichen Transport auf Social Media.

«Ist das normal in Zürich?»

«Ist das in öffentlichen Verkehrsmitteln in Zürich erlaubt?», fragt sich ein anderer Nutzer auf Reddit. Er habe bereits einmal jemanden beobachtet, der eine grosse Matratze im Zug transportiert und damit Platz für drei bis vier Personen eingenommen habe. «Es ist sehr lustig, aber ich weiss nicht, ob so etwas in Zürich normal ist.»

«Der Transport von Gegenständen dieser Grösse ist in den Fahrzeugen der VBZ nicht erlaubt», erklärt Leo Herrmann, Mediensprecher bei den Verkehrsbetrieben der Stadt Zürich, auf Anfrage von ZüriToday. Handgepäck, das Passagierinnen und Passagiere mitnehmen dürfen, muss leicht tragbar, problemlos ein- und auszuladen und in den vorhandenen Platzverhältnissen sicher verstaubar sein. Ein Kühlschrank ist demnach für den Transport im Bus nicht erlaubt.

Gegenstände dürfen andere Reisende nicht stören

«Andere Reisende dürfen durch die Gegenstände weder gefährdet, behindert noch gestört werden», sagt Herrmann. Wer gegen diese Regeln verstösst, muss damit rechnen, dass er den Gegenstand an der nächsten Haltestelle ausladen muss und eine Umtriebsentschädigung kassiert.

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