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Andrea Stauffacher im Hauptanklagepunkt freigesprochen

Mit nicht mehr als 5 Personen pro Auto wollten die Linksautonomen das Versammlungsverbot umgehen. Doch da die Demo nicht bewilligt war, griff die Polizei von Anfang an ein. Dabei kam es auch zu einer  ...
Mit nicht mehr als 5 Personen pro Auto wollten die Linksautonomen das Versammlungsverbot umgehen. Doch da die Demo nicht bewilligt war, griff die Polizei von Anfang an ein. Dabei kam es auch zu einer prominenten Festnahme.

Andrea Stauffacher im Hauptanklagepunkt freigesprochen

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat die Zürcher Linksextremistin Andrea Stauffacher vom Vorwurf der Gehilfenschaft zur Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht mangels ausreichender Beweise freigesprochen.
17.10.2022, 13:2417.10.2022, 13:24
Lothar Josef Lechner Bazzanella / ch media
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In zweiter Instanz wurde die Zürcher Linksextremistin Andrea Stauffacher zumindest im Hauptanklagepunkt freigesprochen. Das Gericht habe aufgrund der Beweislage nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten entschieden, schreibt es in einer am Montag veröffentlichten Medienmitteilung. Im Gegensatz zur Strafkammer ist es zum Schluss gelangt, dass Stauffachers DNA auf einem der Feuerwerkskörper und weitere Indizien nicht für eine Verurteilung reichten.

Staatsanwaltschaft wollte einstellenZusätzlich zu zwei Strafbefehlen aus den Jahren 2018 und 2021 hat die Berufungskammer der Zürcherin jedoch eine Geldstrafe von 50 Tagesätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken auferlegt. Bereits rechtskräftig ist die Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Hinderung einer Amtshandlung, Beschimpfung und des Verstosses gegen die Covid-19-Verordnung 2. Die Strafkammer hatte die Zürcherin zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt.

Beschwerde des türkischen Konsulats

Wie die Berufungskammer weiter schreibt, war sich bereits die Bundesanwaltschaft (BA) der problematischen Beweislage bewusst gewesen. Diese habe das Verfahren einstellen und auf die Anklage-Erhebung verzichten wollen. Nach einer Beschwerde des türkischen Konsulats habe die Beschwerdekammer entschieden, dass das Verfahren weiterzuführen sei.

Die BA klagte Stauffacher an und beschuldigte sie, dabei geholfen zu haben, 2017 einen Anschlag auf das türkische Konsulat verübt zu haben. Dabei wurden Feuerwerkskörper auf die Fassade des Gebäudes abgeschossen.

(sda/baz)

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