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Geldstrafe und gesalzene Rechnung nach spektakulärem Unfall

Geldstrafe und gesalzene Rechnung nach spektakulärem Unfall

Zum Unfall kam es am Sonntagmorgen kurz vor 11 Uhr. Eine 21-jährige Lenkerin war auf der A51 Richtung Bülach unterwegs. Dabei prallte sie aus noch ungeklärten Gründen an die rechte Fahrbahn, krachte i ...
Zum Unfall kam es am Sonntagmorgen kurz vor 11 Uhr. Eine 21-jährige Lenkerin war auf der A51 Richtung Bülach unterwegs. Dabei prallte sie aus noch ungeklärten Gründen an die rechte Fahrbahn, krachte in die Mittelleitplanke und hob dann über den Erdwall ab. Dann blieb der Mercedes auf der benachbarten Bülacherstrasse stehen.
Ein Mercedes touchierte im vergangenen April die Mittelleitplanke auf der Autobahn bei Kloten und wird über einen Erdwall geschleudert. Dieser spektakuläre Unfall kommt die 21-jährige Fahrerin nun teuer zu stehen. Vor kurzem wurde sie verurteilt.
15.11.2022, 06:2015.11.2022, 16:57
Orgetorix Kuhn / ch media

Sonntagmorgen, 10. April 2022, kurz vor 11 Uhr. Zwei jungen Frauen sitzen in einem Mercedes CLA 200 und fahren auf der Autobahn A51 in Richtung Bülach. Gemäss den Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich fährt die 21-jährige Lenkerin kurz vor der Autobahneinfahrt Kloten-Nord mit 140 km/h statt der erlaubten 120 km/h. Ausserdem stellte die Polizei bei Suche nach der Unfallursache fest, dass beide Hinterreifen nicht genügend Profil aufwiesen.

Gemäss Hersteller beschleunigt das Modell CLA in unter fünf Sekunden auf 100 km/h. So verlor die Fahrerin in der Kurve die Kontrolle über ihren Mercedes. Zuerst fuhr die Zürcher Unterländerin rechts in den Erdwall, von dort dann in die Mittelleitplanke und dann wiederum quer über die Fahrbahn. Beim zweiten Kontakt mit dem Erdwall schleuderte es den Mercedes darüber. Das Auto kam erst auf der Bülacherstrasse wieder zum Stillstand.

Leichte Verletzungen und Geldstrafe

Kurz nach dem Unfall im April sprach die Kantonspolizei Zürich von schwerverletzten Insassinnen. Gemäss dem Strafbefehl, in welchen ZüriToday Einsicht hatte, wurden die beiden jedoch nur leicht verletzt. Die damals 19-jährige Beifahrerin erlitt unter anderem Prellungen an der Hüfte und am Ellbogen.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, welche über den Unfall urteilte, spricht von «grob regelwidriger Fahrweise». Die Fahrerin wurde dafür nun wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 95 Tagessätze à 30 Franken verurteilt. Unabhängig von der Probezeit muss die junge Frau eine Busse in der Höhe von 700 Franken bezahlen.

Hohe Rechnung für Untersuchungskosten

Nicht nur für ihre Fahrweise wird die Dentalassistentin zur Kasse gebeten, sondern auch für die Untersuchungskosten muss sie aufkommen. Die Polizei ordnete nach dem Unfall eine Blut- und Urinprobe an. Total belaufen sich die Kosten für die Untersuchungen beim Institut für Rechtsmedizin und beim Forensischen Institut Zürich auf 1745.05 Franken. Dazu kommen 1349.50 Franken für die Lagerung des komplett demolierten Mercedes bei der Autohilfe.

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