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Autofahrerin kracht in Rehbock – das ist wichtig bei einem Wildunfall

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Bild: zVg

Autofahrerin kracht in Rehbock – das ist wichtig bei einem Wildunfall

Eine Aargauerin prallte kürzlich mit einem Rehbock zusammen. Die 32-Jährige alarmierte daraufhin die Polizei und wartete auf den Wildhüter. Was du machen musst, wenn es dir gleich ergeht, kannst du hier nachlesen.
24.01.2024, 06:0624.01.2024, 08:48
Rochus Zopp / ch media
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«Es war stockdunkel», beschreibt die Autofahrerin die Situation, als sie auf einer Überlandstrasse in der Region Baden vom Einkauf nach Hause fuhr. Plötzlich sei ein Rehbock von links auf die Strasse gerannt. «Ich habe sofort eine Vollbremsung eingeleitet, aber es war schon zu spät», so die 32-Jährige zur Today-Redaktion.

Der Rehbock prallte seitlich mit dem Auto zusammen. Das Tier war auf der Stelle tot. «Beim Zusammenprall hats stark gerumpelt, sogar der Seitenairbag wurde ausgelöst», erzählt sie. Ihr Auto war so beschädigt, dass an ein Weiterfahren nicht zu denken war. Sie wählte den Notruf, der sie daraufhin mit dem zuständigen Wildhüter verbunden hat. «Ich musste dann auf der Unfallstelle auf den Wildhüter warten, damit dieser den Unfall protokolliert.»

Strafbar, wenn Unfälle nicht gemeldet werden

«Mir fiel auf, dass ich gar nicht richtig wusste, was in dieser Situation zu tun ist», sagt die Autofahrerin, die im Kanton Zürich arbeitet. Mit dem Anruf bei der Polizei hat sie jedoch korrekt gehandelt. Wie das Zürcher Amt für Landschaft und Natur in einem Ratgeber zu Wildunfällen schreibt, sind Unfälle mit Wildtieren zwingend meldepflichtig. Wer einen Wildunfall nicht meldet, macht sich strafbar. Im Kanton Aargau ist die Meldung noch einfacher. Mit der Gratis-App «AG Jagdaufsicht» kann man den Jagdaufseher direkt alarmieren.

Das Wichtigste bei einem Unfall mit einem Wildtier sei aber die eigene Sicherheit. Nach dem Zusammenprall sollte man zuerst anhalten, die Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit Pannendreieck und Warnblinker sichern. Die Jagdaufsicht wird dann über die Polizei aufgeboten.

Dem angefahrenen Wildtier sollte man sich dabei nicht nähern. Falls es noch lebt, könnte es einen noch schwer verletzen. Der Wildhüter oder der Jagdaufseher kümmert sich dann um die Bergung des Tieres. Der Jagdsaufseher stellt dann jeweils auch die für die Versicherung notwendige Unfallbestätigung aus.

Die 32-Jährige hatte bei ihrem Unfall am Ende aber Glück im Unglück. Sie selber kam beim Unfall mit einem Schock davon. Ihr Auto hingegen erlitt einen Totalschaden und musste vom Pannendienst abgeschleppt werden.

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