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Diebespaar erhält Beute zurück – trotz Verurteilung

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Diebespaar erhält Beute zurück – trotz Verurteilung

Haufenweise Kinderspielzeug, Nagellack, Lippenstifte und Cola – all dies wollte ein Paar im Coop Dietlikon klauen. Die Ladendetektivin erwischte die beiden jedoch. Nun erhält das aus Serbien stammende Ehepaar per Strafbefehl die Rechnung.
03.05.2023, 04:0603.05.2023, 04:10
Orgetorix Kuhn / ch media
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Der Coop-Megastore in Dietlikon bietet alles, was man zum Leben braucht – und offenbar auch all das, was sich Diebe wünschen.

Ein Ehepaar aus dem Zürcher Unterland fuhr wohl genau deshalb in den Einkaufstempel nach Dietlikon. Der Mann und seine 39-jährige Ehefrau packten alles Mögliche in die Handtasche und einen Rucksack.

Nagellack, Lippenstifte, einen Bikini und vor allem Kinderspielzeug, besonders jenes der Marke Tonies schien es dem Ehepaar angetan zu haben. Dazu kamen Cola- und Rivella-Flaschen.

Von Ladendetektivin erwischt

Den Coop in Dietlikon verliess das aus Serbien stammende Ehepaar, ohne die Ware an der Kasse zu bezahlen. Dabei beobachtete eine Ladendetektivin das Diebespaar jedoch und stellte es anschliessend zur Rede. Das Diebesgut wurde sichergestellt, auch der Rucksack, denn auch diesen wollten die beiden klauen.

Für den 52-jährigen Ehemann endete die Shopping- respektive Diebestour mit Handschellen in Polizeihaft.

Mutmassliches Diebesgut zurück

Bei der Hausdurchsuchung im Bezirk Bülach kam später noch weiteres mutmassliches Diebesgut zum Vorschein. In der Wohnung fand die Polizei Kinderspielzeug, noch verpackte Kugelschreiber, Damen- und Herrensocken, sowie nigelnagelneue Dessertlöffel.

Auch all dies wurde im vergangenen Juli beschlagnahmt. Jetzt nach der Verurteilung erhalten die beiden das in der Wohnung Beschlagnahmte aber wieder zurück, weil die Dinge keinem Delikt zugeordnet werden konnten.

Geldstrafen und Bussen

Für die Diebestour im Coop wird die Ehefrau mit einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 300 Franken bestraft, ihr Mann mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 30 Franken und einer Busse von 400 Franken.

Angerechnet wird dem Ehemann die Zeit in Polizeihaft. Ausserdem bezahlen muss das Ehepaar die Verfahrensgebühren von je 1000 Franken. Die Rechnungen sind bereits beglichen, die Staatsanwaltschaft hat die Beträge mit dem beschlagnahmten Bargeld beglichen.

Die Strafbefehle der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland sind rechtskräftig.

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