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Fall Böhmermann: Majestätsbeleidigung, Todesstrafe und andere «Zombies» im deutschen Recht

Fall Böhmermann: Majestätsbeleidigung, Todesstrafe und andere «Zombies» im deutschen Recht

14.04.2016, 16:06
Kian Ramezani
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Recep Tayyip Erdogan mag in der Affäre Böhmermann etwas eitel rüberkommen –  das Gesetz hat er auf seiner Seite. Ein altes Gesetz notabene, das irgendwie seit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 in den Gesetzbüchern weiterlebt. Damals lautete es so:

«Wer sich gegen den Landesherrn oder den Regenten eines nicht zum Deutschen Reiche gehörenden Staats einer Beleidigung schuldig macht, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu zwei Jahren oder mit Festungshaft von gleicher Dauer bestraft.»
§ 103 Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 01.01.1872quelle: lexetius

Und heute, 145 Jahre später, leicht abgeändert:

«Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.»
§ 103 Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 01.01.1975quelle: lexetius

Die deutschen Gesetzbücher widerspiegeln bis zu einem gewissen Grad die wechselhafte jüngere Geschichte unseres nördlichen Nachbarn. So sind laut taz.de auch 29 Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus auf Bundesebene immer noch gültig. Bis heute wird etwa die Tätertypologie gepflegt, die Straftäter in Gruppen klassifiziert und es den Nazis besonders angetan hatte. Kategorien wie «Volksschädling» gibt es zwar nicht mehr, aber die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag wird noch immer in der von den Nazis eingeführten Form verwendet. 

Aus der Zeit unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg stammt dieses Kuriosum in der Verfassung des Bundeslands Hessen:

«Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.»
Artikel 21 der Verfassung des Landes Hessen
quelle: hessen.de

Die Todesstrafe kann Hessen natürlich nicht mehr vollstrecken, denn sie wurde 1949 per Grundgesetz für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft. Hessens Verfassung, die erste Nachkriegsdeutschlands, datiert von 1946. Es gibt Bestrebungen, diesen «Zombie», wie er von manchen Juristen genannt wird, endlich zu beseitigen. Dazu wäre eine Volksabstimmung nötig. Amnesty International hat einen Verdacht, warum es so lange dauert:

«Man möchte offenbar nicht riskieren, dass eine starke Minderheit im zweistelligen Prozentbereich pro Todesstrafe votiert und so ein fatales Signal aussendet.»
Ferdinand Muggenthaler, Sprecher von Amnesty International
quelle: osnabrücker zeitung

Dass Gesetze aus der Kaiserzeit und dem «Dritten Reich» bis heute überlebt haben, sehen nicht alle als Problem: «So, wie nicht jedes 1968 geborene Kind links ist, ist nicht jedes Gesetz aus der NS-Zeit rassistisch», sagt Hartmut Scharmer, Geschäftsführer der Hamburger Standesvertretung, gegenüber taz.de.

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15 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Hackphresse
14.04.2016 17:08registriert Juli 2014
Also doch! Es GIBT Zombies! 😱😄
280
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Zum Kommentar
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Plan für Israels Rafah-Offensive soll stehen – das Nachtupdate ohne Bilder
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