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Bund befindet: Zu viel bezahlte Billag-Gebühr wird nicht zurückbezahlt

Bund befindet: Zu viel bezahlte Billag-Gebühr wird nicht zurückbezahlt

20.08.2015, 10:1620.08.2015, 12:53
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Jahrelang zu viel bezahlt an die Billag: Wir.
Jahrelang zu viel bezahlt an die Billag: Wir.Bild: KEYSTONE

Die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Eine Rückzahlungspflicht ist erst seit einem Bundesgerichtsurteil vom April gegeben. Die Gebühren werden aber seither ohne Mehrwertsteuer erhoben. 

Damit reagiert das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf das Bundesgerichtsurteil, wonach auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist. 

Das BAKOM und die Eidgenössische Steuerverwaltung hätten das Urteil analysiert, teilte das BAKOM am Donnerstag mit. Sie seien zum Schluss gekommen, dass die Mehrwertsteuer nicht rückwirkend zurückbezahlt wird. Das Bundesgericht habe diese Frage offen gelassen. 

Der Bund hat beschlossen, die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren nicht rückwirkend zurückzubezahlen. Deine Meinung?
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Zur Begründung führt das BAKOM an, ein Urteil sei zum einen grundsätzlich nur auf die am Verfahren beteiligten Personen anwendbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit wirke sich zum anderen eine Praxisänderung nur auf die Zukunft und nicht rückwirkend aus. 

Darum wird die Mehrwertsteuer auf den Gebühren vor April 2015 nicht zurückerstattet. So wird nur jenen Bezahlern, die ihre Gebühren für die Zeit nach April bereits mit Mehrwertsteuer entrichtet haben, die Steuer zurückerstattet. (sda) 

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Der Kaiser spricht Schweizerdeutsch
Der französische Kaiser Napoleon III. (1808–1873) wuchs in Salenstein auf, weshalb er Thurgauer Dialekt sprach. Die Thurgauer verliehen ihm, obwohl Franzose, das Ehrenbürgerrecht. Weil die Schweiz ihn nicht ausweisen wollte, kam es beinahe zum Krieg gegen Frankreich.

Ein französischer Kaiser, der waschechten Thurgauer Dialekt sprechen konnte? Ja, das gab’s! Charles Louis-Napoleon Bonaparte (1808–1873) war im Thurgau aufgewachsen. Ab 1848 war er der erste Präsident der Zweiten Republik und ab 1852 als Napoleon III. Kaiser Frankreichs. 1865 besucht er nochmals die Stätten seiner Jugend im Thurgau. Um offizielle Empfänge zu vermeiden, ist der Kaiser inkognito als «Graf von Pierrefonds» unterwegs.

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