Schweiz
TV

Bund befindet: Zu viel bezahlte Billag-Gebühr wird nicht zurückbezahlt

Bund befindet: Zu viel bezahlte Billag-Gebühr wird nicht zurückbezahlt

20.08.2015, 10:1620.08.2015, 12:53
Jahrelang zu viel bezahlt an die Billag: Wir.
Jahrelang zu viel bezahlt an die Billag: Wir.Bild: KEYSTONE

Die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Eine Rückzahlungspflicht ist erst seit einem Bundesgerichtsurteil vom April gegeben. Die Gebühren werden aber seither ohne Mehrwertsteuer erhoben. 

Damit reagiert das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf das Bundesgerichtsurteil, wonach auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist. 

Das BAKOM und die Eidgenössische Steuerverwaltung hätten das Urteil analysiert, teilte das BAKOM am Donnerstag mit. Sie seien zum Schluss gekommen, dass die Mehrwertsteuer nicht rückwirkend zurückbezahlt wird. Das Bundesgericht habe diese Frage offen gelassen. 

Der Bund hat beschlossen, die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren nicht rückwirkend zurückzubezahlen. Deine Meinung?
An dieser Umfrage haben insgesamt 449 Personen teilgenommen

Zur Begründung führt das BAKOM an, ein Urteil sei zum einen grundsätzlich nur auf die am Verfahren beteiligten Personen anwendbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit wirke sich zum anderen eine Praxisänderung nur auf die Zukunft und nicht rückwirkend aus. 

Darum wird die Mehrwertsteuer auf den Gebühren vor April 2015 nicht zurückerstattet. So wird nur jenen Bezahlern, die ihre Gebühren für die Zeit nach April bereits mit Mehrwertsteuer entrichtet haben, die Steuer zurückerstattet. (sda) 

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Themen
Mann in Bern mit spitzem Gegenstand schwer verletzt
Ein Mann ist am Freitagnachmittag in Bern mit einem spitzen Gegenstand schwer verletzt worden. Er musste ins Spital gebracht werden, wie die Kantonspolizei Bern am Samstag mitteilte.
Zur Story