Die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend zurückbezahlt. Eine Rückzahlungspflicht ist erst seit einem Bundesgerichtsurteil vom April gegeben. Die Gebühren werden aber seither ohne Mehrwertsteuer erhoben.
Damit reagiert das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) auf das Bundesgerichtsurteil, wonach auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
Das BAKOM und die Eidgenössische Steuerverwaltung hätten das Urteil analysiert, teilte das BAKOM am Donnerstag mit. Sie seien zum Schluss gekommen, dass die Mehrwertsteuer nicht rückwirkend zurückbezahlt wird. Das Bundesgericht habe diese Frage offen gelassen.
Zur Begründung führt das BAKOM an, ein Urteil sei zum einen grundsätzlich nur auf die am Verfahren beteiligten Personen anwendbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit wirke sich zum anderen eine Praxisänderung nur auf die Zukunft und nicht rückwirkend aus.
Darum wird die Mehrwertsteuer auf den Gebühren vor April 2015 nicht zurückerstattet. So wird nur jenen Bezahlern, die ihre Gebühren für die Zeit nach April bereits mit Mehrwertsteuer entrichtet haben, die Steuer zurückerstattet. (sda)