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Die Staatsanwaltschaft Luzern hat brieflich mitgeteilt, dass sie gegen Bernhard Alpstaeg einen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung erlassen will.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft stellt gegen Bernhard Alpstaeg einen Strafbefehl wegen Nötigung und versuchter ungetreuer Geschäftsbesorgung in Aussicht. Das kündigte sie gegenüber dem FC Luzern und Alpstaeg am Donnerstag brieflich an, wie die beiden Streitparteien bekannt geben.