Wirtschaft

Lindt siegt vor Gericht im Goldbären-Streit

Justiz
Justiz

Lindt siegt vor Gericht im Goldbären-Streit

11.04.2014, 14:1511.04.2014, 14:30

Im millionenschweren Goldbären-Streit mit Haribo hat Lindt & Sprüngli einen Etappensieg vor Gericht errungen. Nach der Niederlage des Schokoladenherstellers in erster Instanz entschied das Oberlandesgericht Köln für Lindt & Sprüngli, wie eine Sprecherin des Gerichts gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte.

Der Senat habe keine hinreichende Ähnlichkeit zwischen der Wortmarke Goldbär des deutschen Süsswarenherstellers Haribo und dem in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären von Lindt & Sprüngli erkennen können.

Entschieden wird der Rechtsstreit aber voraussichtlich erst vom deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Kölner Oberlandesgericht liess die Revision beim Bundesgerichtshof zu. Den Streitwert hatte das Oberlandesgericht bei 5 Mio. Euro angesetzt.

Bild
Bild: KEYSTONE

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob Lindt & Sprüngli mit seinem in Goldfolie eingewickelten Schokoladen-Teddy gegen die Markenrechte von Haribo für dessen bekannte Gummibären, die unter dem Namen «Goldbären» vermarktet werden, verstösst.

Haribo will die goldfarbenen Schoko-Teddys von Lindt verbieten lassen, weil der Konzern die auf ihn eingetragene Wortmarke «Goldbären» durch den sogenannten «Lindt-Teddy» verletzt sieht: Der goldfarbene Schokobär des Konkurrenten sei nichts anderes als «die dreidimensionale Darstellung des Wortes Goldbär», argumentierte Haribo nach Gerichtsangaben.

Das sah das Gericht jedoch anders. Bereits in seiner vorläufigen Einschätzung des Rechtsstreits während der mündlichen Verhandlung machte der Senat geltend, dass eine Verwechslungsgefahr kaum vorliegen dürfte.

Immerhin trage der «Lindt-Teddy» das Logo des Schokoladenproduzenten für den Konsumenten gut sichtbar auf seinem Bärenbauch. Auch stehe die Aufmachung des Lindt-Schokobärs in der Tradition des «Goldhasen», den das Unternehmen bereits seit Jahrzehnten im Ostergeschäft vertreibt.

All dies müsse sich der Konsument gleichermassen wegdenken, ehe er auf die Bezeichnung «Goldbär» für den «Lindt-Teddy» komme, sagte der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte Anfang März. «Man muss mehrfach abstrahieren, um hier den Goldbären herauszudestillieren.»

In erster Instanz hatte sich Haribo am Kölner Landgericht Ende 2012 noch durchgesetzt. Das Landgericht hatte die Auffassung vertreten, dass aus Konsumentensicht der nächstliegende Name für den «Lindt-Teddy» schlicht «Goldbär» laute - wegen Form und Farbe des Schokoladenbären. Nun kann Haribo Revision einlegen und vor den Bundesgerichtshof ziehen.

Beide Süsswarenhersteller haben bereits angekündigt, das Verfahren unabhängig von der Entscheidung der Kölner Richter durch alle Instanzen zu treiben, um Rechtssicherheit zu erlangen. Bis dahin darf Lindt & Sprüngli seine Schokoladenbären auf jeden Fall weiterverkaufen. Das hatten die Parteien bereits vor dem Urteil in der ersten Instanz vereinbart. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Haus mit Gewinn verkauft: Der Staat kassiert mit – ein Kanton besonders
Der Immobilienboom macht Hausbesitzer reicher und die Kantone verdienen sehr viel daran. Eine neue Analyse zeigt den Leidensweg einer Familie durch das Gewirr an Steuern und Gebühren.
Hausbesitzende haben Glück gehabt, vor allem, wenn sie schon vor einigen Jahren gekauft haben. Bei einem Verkauf erhalten die allermeisten viel mehr Geld, als sie damals ausgegeben haben. Nach mittlerweile mehr als zwanzig Jahren mit steigenden Immobilienpreisen können die Grundstückgewinne schnell mehrere Hunderttausend Franken ausmachen. Doch dann langt noch der Staat zu – und das wird richtig teuer.
Zur Story