Nationalrat streitet über Ausgleich für tiefere Pensionskassenrente

Nationalrat streitet über Ausgleich für tiefere Pensionskassenrente

28.09.2016, 17:0028.09.2016, 17:00

Der Umwandlungssatz im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge wird von 6.8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt. Das hat nach dem Ständerat am Mittwoch auch der Nationalrat beschlossen. Die Renten sinken dadurch um 12 Prozent.

Der Entscheid fiel mit 141 zu 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Das bürgerliche Lager unterstützte die von der Versicherungswirtschaft dringend geforderte Senkung des Mindestumwandlungssatzes geschlossen. «Wenn wir das nicht tun, gehen die Pensionskassen früher oder später schlicht und einfach pleite», sagte Thomas de Courten (SVP/BL). Laut Ruth Humbel (CVP/AG) werden heute in der 2. Säule 5 bis 6 Milliarden Franken zwischen aktiver Generation und Rentnern umverteilt.

Widerstand kam von der Linken. Das Volk wolle keine Rentenkürzungen, sagte Jean-François Steiert (SP/FR). Und noch sei unklar, ob es einen Ausgleich für die tieferen Pensionskassenrenten gebe. Über den vom Ständerat beschlossenen Zuschlag zu neuen AHV-Renten von 70 Franken entscheidet der Nationalrat erst später.

Dass es einen Ausgleich braucht, war jedoch auch im bürgerlichen Lager weitgehend unbestritten. Keine Fraktion sprach sich offen gegen das vom Bundesrat formulierte Ziel aus, Renteneinbussen zu vermeiden. Ohne Kompensation gebe es keine Reform, betonte Bundesrat Alain Berset. «Das wäre eine schwierige Situation für die Pensionskassen.»

Viele Konzepte

Über die Form des Ausgleichs gab es aber unterschiedliche Vorstellungen. Bundesrat, Ständerat und Nationalratskommission hatten völlig unterschiedliche Modelle beschlossen. Im Nationalrat durchgesetzt hat sich aber ein Konzept, das FDP und GLP im letzten Moment eingebracht haben.

Der Koordinationsabzug wird vollständig abgeschafft. Anstelle von 4 gestaffelten Beitragssätzen gibt es nur noch zwei, wobei ältere Arbeitnehmende weniger einzahlen als heute. Arbeitnehmer ab 40 Jahren werden mit einem Beitrag aus dem Sicherheitsfonds beim Sparen unterstützt. Mit einer Ausnahme würden dadurch alle Alters- und Einkommensklassen kompensiert, sagte Regine Sauter (FDP/ZH).

Nach Berechnungen des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) handelt es sich jedoch um das mit Abstand teuerste Ausgleichsmodell. Die Kosten im Jahr 2030 belaufen sich demnach auf 4.45 Milliarden Franken, während es in der Version des Ständerats 2.25 Milliarden Franken wären.

Sauter bezeichnete die am Mittwoch veröffentlichten Zahlen als falsch. Beispielsweise sei der vom Ständerat beschlossene Zuschlag zur AHV-Rente von 70 Franken in den Berechnungen nicht berücksichtigt, sagte sie. Dieser kostet 1.4 Milliarden Franken.

Direkt aufs Rentenkonto

Die Linke kritisierte, dass das Modell die junge Generation besonders stark belaste, weil Arbeitnehmende bis 44 Jahre höhere Beiträge zahlen als heute. Das liess Kathrin Bertschy (GLP/BE) nicht gelten: Die Beiträge seien zwar höher, würden aber anders als bei der Erhöhung der AHV-Renten direkt den Versicherten gutgeschrieben, sagte sie.

Die SVP unterstützte das Konzept, wenn auch nur aus taktischen Gründen, wie de Courten sagte. Es handle sich um die günstigste Lösung, und der Ausgleich sei sogar noch besser als in der Version der Kommission. Die vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs geht der SVP aber zu weit. Sie erwartet vom Zweitrat, dass er sich noch einmal mit der Frage befasst.

CVP-Sprecherin Humbel sprach von einer «Zumutung», das Konzept sei eine «Blackbox». Sie kritisierte auch die hohen Kosten. Ihre Fraktion unterstützte das Modell der Nationalratskommission.

Diese beantragte, dass schon mit 17 Jahren für die Altersvorsorge gespart wird. Den Koordinationsabzug will die Kommission nicht abschaffen, nur leicht senken. Die Altersschwelle für die Übergangsgeneration, die beim Sparen unterstützt wird, setzt sie wie der Ständerat bei 50 Jahren an. Mit diesem Konzept würden Einbussen nicht ausgeglichen, warnte Berset. «So müssen wir fahren, wenn wir ein Scheitern erleben wollen.»

Widerstand gegen AHV-Zuschlag

Die SP hielt am Ausgleichsmodell des Ständerats fest, das im Anschluss zur Debatte steht. Der Ständerat hat einen Zuschlag von 70 Franken auf neue AHV-Renten beschlossen, um die Einbussen durch den tieferen Umwandlungssatz auszugleichen.

Die Nationalratskommission hat sich dagegen ausgesprochen. Hingegen will sie die AHV der Frauen aufbessern, um den nicht begründeten Lohnunterschied auszugleichen.

Am Morgen hatte der Nationalrat beschlossen, das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre zu erhöhen. Zudem hat er bei den Witwenrenten Abstriche gemacht. Um die Finanzierung der AHV langfristig zu sichern, soll wenn nötig das Rentenalter auf 67 Jahre angehoben werden. (sda)

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