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Europarat: Schweiz unternimmt zu wenig gegen Menschenhandel

Europarat reklamiert: Schweiz unternimmt zu wenig gegen Menschenhandel

14.10.2015, 18:09
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In der Schweiz werden zu wenige Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung erkannt, und der Schutz der Betroffenen ist von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertengruppe des Europarates, die die Umsetzung der Konvention gegen Menschenhandel durch die Schweiz unter die Lupe genommen hat.

Mit Menschenhandel lässt sich sehr viel Geld verdienen. Er gehört zusammen mit dem Drogen- und Waffenhandel zu den lukrativsten kriminellen Aktivitäten weltweit, schätzt der Europarat.

Die nachgewiesenen Fälle sind wahrscheinlich nur die Spitze des Eisbergs. So wurden in der Schweiz im vergangenen Jahr 46 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel erfasst, 2013 waren es gemäss Polizeilicher Kriminalstatistik 61 und im Jahr davor 78. Die Dunkelziffer liegt laut dem Bundesamt für Polizei (fedpol) höher. Schätzungen über mehrere Tausend Fälle seien aber nicht nachweisbar.

Obwohl die Europarats-Expertengruppe GRETA (Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings) die Anstrengungen der Schweiz auf gesetzlicher Ebene und die Fortschritte bei der Zusammenarbeit zwischen Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen lobt, macht sie bei der Bekämpfung des Menschenhandels etliche Schwachstellen aus.

Mangelnde Zusammenarbeit der Kantone

Laut GRETA hapert es vor allem bei der Koordinierung zwischen den Kantonen. Die Expertengruppe fordert einen entsprechenden Mechanismus, schweizweit eine Aufstockung der finanziellen Mittel und mehr Personal sowie einen wirksameren Schutz minderjähriger Opfer und einen verstärkten Kampf gegen Kinderhandel.

Noch fehle es an einer effizienten Erkennung von Opfern des Menschenhandels und deren Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt, heisst es im Bericht. Darum brauche es eine entsprechende Ausbildung von Arbeitsinspektoren und die Erarbeitung von Hilfsmitteln zur Erkennung von Zwangsarbeit. Auch solle die Erkennung von Opfern bereits im Asylverfahren verbessert werden.

Fachstelle sieht Mängel im Opferschutz

Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) in Zürich begrüsst ausdrücklich die Aufforderung des Europarates an die Schweiz, die Erkennung von Opfern von Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung zu verbessern und auch im Asylbereich die Opfer besser zu erkennen.

Den Finger legt Rebecca Angelini von der FIZ gegenüber der Nachrichtenagentur sda besonders auf Mängel im Opferschutz. Erwähnenswert sei auch die GRETA-Forderung nach einer Art unabhängigem nationalem Ombudsmann für Menschenhandel.

Bund will GRETA-Empfehlungen berücksichtigen

Die Schweiz will sich nun mit den Empfehlungen der GRETA befassen und sie bei der Erarbeitung des neuen Nationalen Aktionsplanes gegen Menschenhandel berücksichtigen - das gelobte das Bundesamt für Polizei (fedpol) in einer Stellungnahme zum GRETA-Bericht.

Die vom fedpol geführte Geschäftsstelle der Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel (KSMM) hatte die Zusammenarbeit der Schweizer Behörden und der Nichtregierungsorganisationen (NGO) mit der GRETA koordiniert.

In der Schweiz, wo die Konvention gegen Menschenhandel seit dem 1. April 2013 in Kraft ist, begann das Monitoring durch die 15 Experten von GRETA am 1. April 2014 und endete mit der Veröffentlichung des GRETA-Berichtes an diesem Mittwoch.

Die GRETA-Experten prüfen in regelmässigen Abständen die Situation in den 43 der 47 Europaratsstaaten, die der Konvention gegen Menschenhandel beigetreten sind. (sda)

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