Entschädigung bei Verspätung
21.07.2014, 12:2621.07.2014, 12:48
- In Deutschland bieten inzwischen rund 40 Anbieter Busreisen als Alternative zur Bahn an. Einige von ihnen, wie zum Beispiel MeinFernbus oder Flixbus, steuern auch Ziele in der Schweiz an.
- Insgesamt erfreut sich dieses Angebot grosser Beliebtheit. Doch was passiert, wenn sich die Busse verspäten?
- Kommt es zu einer Verzögerung von mehr als 90 Minuten, hat man Anspruch auf einen kostenlosen Imbiss und Erfrischungen. Bei mehr als 120 Minuten Verspätung, Annullierung der Fahrt oder Überbuchung muss der Anbieter den Fahrpreis erstatten.
- Der Haken: Die Entschädigung gilt nur für eine Verspätung bei der Abfahrt – und nicht bei der Ankunft. Ist der Bus also mehr oder weniger pünktlich gestartet, steht dann aber stundenlang im Stau, können die Konsumenten keinerlei Ansprüche geltend machen.
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