Der ehemalige FCB-Stürmer raste durch seinen damaligen Wohnort Seewen SO und wurde geblitzt. Jetzt steht er vor Gericht.Bild: KEYSTONE
111 statt 50 Stundenkilometer
Muss der Argentinier ins Gefängnis? Und was passiert mit seinem Maserati? Heute muss sich der Fussballer Raúl Bobadilla in Dornach SO seinem Urteil stellen. Und kommt zu Fuss zum Gericht.
23.05.2014, 07:0923.05.2014, 09:54
Fährt Bobadilla heute mit dem Velo ans Gericht? Wohl kaum: In Augsburg wird er zu den Trainings chauffiert.Bild: KEYSTONE
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Juli 2013: Der FCB-Stürmer Raúl Bobadilla ist auf dem Weg zu einem Testspiel und hat es offenbar eilig: Der Argentinier rast mit 111 Stundenkilometern in Seewen SO an einem Ponyhof vorbei. Erlaubt wären 50 km/h. Ein Radargerät erfasst Bobadillas Raserei. Die Solothurner Polizei stoppt den Argentinier im Nachbardorf, beschlagnahmt den Maserati, die Staatsanwaltschaft erstattet Anzeige, der FC Basel suspendiert den Stürmer.
Bobadilla kommt zu Fuss zum Gericht in Dornach. An der Hand seine Freundin.Bild: watson.ch
Heute steht der bald 27-Jährige, der seit dieser Saison beim FC Augsburg spielt, wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln in Dornach vor Gericht. An der Schuld des Argentiniers gibt es keine Zweifel. Die entscheidende Frage ist deshalb, ob die Strafe bedingt, unbedingt oder teilbedingt ausgesprochen wird, also ob Bobadilla ins Gefängnis muss oder nicht.
Mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe
Auf eine solch massive Tempoüberschreitung steht
nach den Rasergesetzen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis maximal vier Jahren. Da der Fall aber von einem Einzelrichter beurteilt wird, ist der Strafrahmen auf maximal zwei Jahre begrenzt. Die neuen verschärften Gesetze gelten seit Anfang 2013.
Das spricht gegen Bobadilla:
- Bobadilla ist vorbestraft: Im April 2010, als er noch für Mönchengladbach spielt, wird er mit 1,1 Promille am Steuer gestoppt. Das dürfte sich schlecht auf die Prognose des Gerichts auswirken.
- Vergleichsfälle gibt es kaum. Bei seinem ersten Prozess nach dem neuen Rasergesetz hat das Baselbieter Strafgericht aber klargemacht, dass bei Wiederholungstätern auch unbedingte Strafen möglich sein müssen.
Bobadillas letztes Traumtor
Dem Stürmer gelingt in der 94. Minute der entscheidende Treffer: Ein Lupfer über den Torhüter von Eintracht Braunschweig.
Das spricht für Bobadilla:
- Der Schweizer Justiz bringt es wenig, einen ausländischen Fussballer, der längst nicht mehr hier lebt, ins Gefängnis zu stecken. Eine saftige Busse ist wahrscheinlicher.
- Und: Bobadilla scheint sich gebessert zu haben: In Augsburg sorgt der Argentinier nur noch sportlich für Schlagzeilen und gilt als Familienmensch «durch und durch», wie die Augsburger Allgemeine schreibt. Er habe die ganze Saison über gebrauchte Fussballschuhe und Kleidung gesammelt und nach Argentinien geschickt.
- Sein neuer Arbeitgeber wird auf jeden Fall sicher nichts unversucht lassen, dem Fussballer die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen. «Wir sind auch in schwierigen Phasen an seiner Seite», zitieren die Augsburger Allgemeine Manager Stefan Reuter. Er sei überzeugt, das Kraftpaket mit dem schlechten Image und dem weichen Kern auf der Spur halten zu können.
Bobadilla: Er war mal der Wunschspieler des ehemaligen FCB-Trainers Murat Yakin. Nach dem Raser-Vorfall suspendierte der Verein den Stürmer.Bild: KEYSTONE
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