Peter Wermuth ist Chefarzt Forensik der Psychiatrischen Dienste Aargau (PDAG). Suizidprävention ist eines seiner Fachgebiete, sein Team beurteilt im Aargau bei Straftätern, ob sie selbstmordgefährdet sind.
Herr Wermuth, wie arbeiten Experten der PDAG im Strafvollzug?
Peter Wermuth: Von unserem Bereich Forensische Psychiatrie werden die JVA und das Zentralgefängnis Lenzburg psychiatrisch und psychologisch mitbetreut. Zu den Aufgaben gehören die Behandlung psychisch kranker Straftäter und Kriseninterventionen bei sogenannten Haftreaktionen.
Unter den Begriff Haftreaktionen dürften auch Selbstmordgedanken fallen.
Suizidalität ist ein häufiges Thema, gerade bei Untersuchungshäftlingen. Bei akuten Krisen und wenn die psychische Verfassung eines Häftlings etwa aufgrund einer suizidalen Krise äusserst schlecht ist, erfolgen auch Einweisungen zur stationären Krisenintervention auf unsere geschlossenen Massnahmenstationen.
Warum ist die Suizidgefahr im Gefängnis höher als in Freiheit?
Es trifft zu, dass die Suizidrate in Strafanstalten deutlich über derjenigen in der Allgemeinbevölkerung liegt. Die Untersuchungshaft ist in diesem Zusammenhang riskanter als der Normalvollzug. Ein Aspekt sind die Belastungen durch die freiheitseinschränkenden Massnahmen an sich. Je nach vorheriger Lebenssituation kann dieser Einschnitt zu mehr oder weniger starken Anpassungsproblemen führen. Das restriktive Regime der Untersuchungshaft kann diesen Effekt verstärken.
Bereits vorhandene psychische Störungen können auch eine Ursache sein?
Ja. Die Häufigkeit psychischer Störungen bei Gefangenen ist hoch. Und bestimmte Störungen gehen mit einem deutlich erhöhten Suizidrisiko einher. Etwa bei den häufigen Suchterkrankungen und Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis.
Wie kann man verhindern, dass ein suizidaler Häftling Selbstmord begeht?
Wichtig ist die Erkennung einer bestehenden psychischen Störung und/oder einer Suchterkrankung, um diese auch unter Haftbedingungen adäquat behandeln zu können. Im Fall schwerer Krisen kann auch eine stationäre Krisenintervention auf einer Massnahmenstation des Bereichs Forensische Psychiatrie der PDAG erfolgen.
Was tun Sie in einem solchen Fall?
Unsere betreuenden Ärzte und Psychologen führen Kriseninterventions- und allgemein stützende Gespräche. Eine Anpassung der Haftsituation kann situativ aus ärztlicher Sicht empfohlen werden, etwa die Verlegung aus einer Einzel- in eine Zweier-Zelle.
Was geht in einem Menschen vor, der Suizidabsichten hat, aber daran von anderen gehindert wird?
Menschen, die sich mit Suizidgedanken tragen, sind häufig in sehr hohem Masse ambivalent bezüglich der Entscheidung, sich das Leben zu nehmen oder doch weiterzuleben. Ein direktes Ansprechen dieses Themas ist daher sehr wichtig. Die Verhütung von Suiziden durch entsprechende Massnahmen bietet die Chance für den Betreffenden, weiterzuleben. Erfolgt keine Intervention, wird die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, mit höherer Wahrscheinlichkeit umgesetzt.
Sind es PDAG-Experten, die beurteilen, ob ein Häftling suizidgefährdet ist?
In den Fällen, die von Ärzten und Psychologen unseres Bereichs Forensische Psychiatrie behandelt werden, oder die im Rahmen von Abklärungen zur Hafterstehungsfähigkeit begutachtet werden, ist die Frage nach Suizidalität häufig. Es sind jedoch alle Mitarbeiter der betreffenden Institutionen, wie auch Mitarbeiter der Strafverfolgung, die Rechtsbeistände, Seelsorger etc. gefordert, sensibel für diese Thematik zu sein und im Fall von Hinweisen auf eine akute Suizidalität psychiatrische Experten beizuziehen.
Das Interview wurde schriftlich geführt. (aargauerzeitung.ch)