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Helsana muss zu viel bezahlte Prämien ausgleichen – Kunde erhält 25 Rappen

Die Helsana will 25 Rappen überweisen.
Die Helsana will 25 Rappen überweisen.bild: keystone

Helsana muss zu viel bezahlte Prämien ausgleichen – und der Kunde erhält 25 Rappen

Die Finanzmarktaufsicht (Finma) nimmt die Krankenkassen bei Zusatzversicherungen stärker in die Pflicht. Das hat teilweise absurde Folgen.
21.06.2021, 05:38
Florence Vuichard / ch media
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Die Ansage im Schreiben an den Helsana-Kunden war vielversprechend: «Sie haben Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.» Der Betrag allerdings war dann eher ernüchternd: 25 Rappen. So viel – oder besser gesagt: so wenig – erhält er nun von seiner Versicherung zurückerstattet. «Die Summe» werde auf sein Konto überwiesen.

Und weil es dann noch Probleme mit der Kontoverbindung gab, drohte die Helsana gar das «Geld per Auszahlungsschein» zu schicken, bei der wiederum «eine Gebühr von bis zu 40.00 Franken» anfallen könne. Eine Gutschrift von 25 Rappen, die 40 Franken kostet: Dies Saga um die undurchschaubaren Geldflüsse im schweizerischen Gesundheitswesen ist um ein unrühmliches Kapitel reicher.

Gerichtlich verordnete Umverteilungsübung bei der Helsana

Die besagte Ausgleichszahlung von 25 Rappen ist das Resultat einer Intervention der Finanzmarktaufsicht (Finma) von 2015 bei den Kassen. Die Aufsichtsbehörde kritisierte die hohen Rabatte von bis zu 25 Prozent, welche diese bei den Zusatzversicherungen den Firmen, Verbänden und Vereinen gewährten. Die Finma erklärte Rabatte über 10 Prozent als bewilligungspflichtig, weil sonst die Einzelversicherten gegenüber den Kollektivversicherteten finanziell benachteiligt würden.

Die Helsana wehrte sich als einzige Kasse gegen den Finma-Entscheid und zog – erfolglos – bis vor Bundesgericht. Nun muss sie also für die Jahre 2010 bis 2017 die zu kurz gekommenen Einzelversicherten entschädigen. Die ausbezahlten Beträge pro Kunde reichten von «Kleinstbeträgen», wie die Helsana die 25 Rappen umschreibt, «bis hin zu wenigen Hundert Franken». Insgesamt zahlt die Kasse nach eigenen Angaben bis Mitte Jahr «einen substanziellen zweistelligen Millionenbetrag» an die berechtigten rund 780000 aktiven und 230000 ehemaligen Zusatzversicherten aus.

Gemäss Finma sind die Rechnungen intransparent und unbegründet hoch

Diese Umverteilungsübung ist aber nur ein Feld, bei der die Krankenkassen das erstarkte Interesse der Aufsichtsbehörde an ihrem Zusatzversicherungsgeschäft spüren. So hatte die Finma im Dezember die Versicherer in ungewöhnlich scharfen Ton gerügt: Die Rechnungen im Bereich der Krankenzusatzversicherung seien «häufig intransparent» und sie schienen «zum Teil unbegründet hoch oder ungerechtfertigt». Verbunden war die Kritik mit der Aufforderung an die Kassen, «ein wirksameres Controlling» aufzubauen, «um solchen Missständen zu begegnen». Schliesslich geht auch um viel Geld: Das Prämienvolumen im Spitalzusatzversicherungsmarkt beläuft sich auf stolze 3.7 Milliarden Franken pro Jahr.

Das haben die Kassen nun getan: Unter dem Dach des Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) haben sie ein Regelwerk erarbeitet, bestehend aus elf Grundsätzen. Das Ziel der Übung: «Mehr Transparenz und mehr Nachvollziehbarkeit», wie Urs Arbter vom SVV betont. Oder anders ausgedrückt: Spätestens ab Ende 2024 muss jede Kasse genau nachvollziehen können, für welche Zusatzleistungen sie im Spital wie viel bezahlen muss und auch kontrollieren können, welche Extras ihre Versicherten bei den ärztlichen Leistungen oder der Hotellerie erhalten haben.

Sinken die Prämien für Zusatzversicherte?

Mehr Transparenz dürfte dann die Frage beantworten, ob im hiesigen Gesundheitswesen tatsächlich Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung durch die Zusatzversicherungen quersubventioniert werden, wie oft vermutet wird. Ist dem so, dann sollten die Prämien für die Zusatzversicherten in Zukunft sinken. Die Finma jedenfalls verspricht zu intervenieren, wenn die Gewinnmargen bei der Zusatzversicherung 10 bis 15 Prozent überschreiten. «Jedes Jahr veranlasst die Finma Tarifsenkungen oder Korrekturen», hält Sprecher Tobias Lux fest. Etwa wenn die Finma feststelle, dass die Gewinnmargen in einem unüblich hohen, missbräuchlichen Bereich liegen würden oder die Teuerungsannahmen nicht plausibel seien.

Ob bei den Rabatten für Kollektivversicherte oder bei den wenig transparenten Spitalzusatzversicherungen: Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly ortet ein «kollektives Versagen». Er wirft den Kassen vor, die Interessen ihrer Kundinnen und Kunden nicht konsequent vertreten zu haben, und «die Finma hat zu lange Versicherungsprodukte und Prämien genehmigt und dann ohne klare gesetzliche Grundlagen unverhältnismässig eingegriffen». (aargauerzeitung.ch)

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22 Kommentare
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ch.vogel
21.06.2021 08:02registriert Mai 2014
Bezüglich Kostentransparenz wünsche ich mir schon lange, dass ich die Kostenabrechnungen der Ärzte und Spitäler direkt im Onlineportal der Krankenkasse runterladen kann.

Die Krankenkassen haben diese Abrechnungen ja eh schon gespeichert und es macht absolut NULL Sinn, dass ich bei jedem Arzt und Spital immer eine Kopie der Abrechnung verlangen soll, welche diese mir dann auf eigene Kosten zustellen müssen. Das ist ineffizient und sinnlos.

Und drei bis vierstellige Beträge "blind" zu bezahlen, ohne jegliche Einsicht in die verrechneten Leistungen, ist mir absolut zuwider.
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