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Quadroni-Richter will zum Wohl der Kinder gehandelt haben

ARCHIVBILD ZUM PROZESS GEGEN DEN PRAESIDENTEN DES REGIONALGERICHTES ENGADIN/VAL MUESTAIR WEGEN AMTSMISSBRAUCH IM FALL ADAM QUADRONI, AM DONNERSTAG, 16. SEPTEMBER 2021 - Adam Quadroni, Whistleblower im ...
Adam Quadroni, Whistleblower im Bündner Bauskandal, hat vor Gericht auf unschuldig plädiert. Bild: keystone

Quadroni-Richter will zum Wohl der Kinder gehandelt haben

16.09.2021, 17:46
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Der im Rahmen des Rosenkrieges von Whistleblower Adam Quadroni wegen Amtsmissbrauch angeklagte Unterengadiner Richter hat am Donnerstag auf unschuldig plädiert. Er will einen Polizeieinsatz in Quadronis Wohnung zum Wohl der Kinder des hoffnungslos zerstrittenen Elternpaares angeordnet haben.

Der Strafbestand des Amtsmissbrauchs könne zudem gar nicht geltend gemacht werden, betonte der Anwalt des Richters vor dem Regionalgericht Prättigau/Davos in Klosters. Der Strafbestand sei nicht für Richter gedacht.

Kritisiert werde ja die Rechtsprechung des Präsidenten des Regionalgerichtes Unterengadin. Und es obliege allein den höheren Gerichten, diese zu beurteilen. Die Rechtsprechung falle nicht unter den Strafbestand des Amtsmissbrauchs. «Wo kämen wir hin, wenn das Schule machen würde», sagte der Verteidiger.

Herausgabe der Kindersachen durchgesetzt

Die Bündner Staatsanwaltschaft und auch der Whistleblower werfen dem Richter vor, einen Polizeieinsatz in Quadronis Wohnung in Ramosch angeordnet und durchgesetzt zu haben, obwohl noch eine Berufung Quadronis dagegen lief.

Der angeklagte Richter hatte den Whistleblower im Bündner Baukartellskandal im November 2017 zur Herausgabe einer «Vielzahl von Gegenständen» an die getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen Kinder verpflichtet. Sollte Quadroni die Gegenstände nicht hergeben, berechtigte der Richter die Ehefrau, die Wohnung in Begleitung von Polizeibeamten zu betreten, um die Sachen zu holen.

Gegen diesen Entscheid erhob Quadroni fristgerecht Berufung. Das Kantonsgericht bescheinigte daraufhin zwar die grundsätzliche Korrektheit der richterlichen Verfügung. Es wies aber darauf hin, dass der Entscheid wegen der laufenden Berufung formell noch nicht rechtskräftig sei.

Über diese Feststellung des Kantonsgerichtes setzte sich der Richter aber laut Anklage hinweg. Er legte für die Herausgabe der Gegenstände einen Termin im November 2017 fest, während das Berufungsverfahren noch lief. Die Anordnung bestätigte er am besagten Tag mit einem superprovisorischen Entscheid.

Polizei im Haus, Quadroni in Handschellen

Vor Quadronis Wohnung fuhr in der Folge ein Möbelwagen vor, begleitet von Quadronis Ehefrau und sieben Polizisten. Quadroni und seine Schwester landeten in Handschellen, während Zügelmänner das Haus räumten.

Bei den herauszugebenden Gegenständen ging es um die Sachen der drei Kinder, die zusammen mit der Mutter Monate zuvor ausgezogen waren. Sie wollten ihre Spielsachen, warme Kleider und Kinderzimmermöbel am neuen Wohnort haben. Zudem vermissten sie ihre Hasen.

Der Richter habe zum Schutz der Schwächsten gehandelt, der Kinder, sagte der Verteidiger im Schlussplädoyer. Drei Abholversuche seien in den Monaten zuvor misslungen, weil Quadroni «Sand ins Getriebe» gestreut habe.

Hätte der Richter nicht den superprovisorischen Entscheid erlassen, hätten die Kinder erneut wochenlang auf die Spielsachen warten müssen - zumal die Polizeibegleitung eine längere Vorbereitungszeit benötige.

Kein Bezug zum Baukartell

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Der Richter «handelte, um die Rechtsposition von Quadroni in seinem Eheschutzverfahren zu schmälern oder zumindest, um ihm Ungemach und Ärger zu verursachen», schrieb sie.

Das Vergehen wiege aber nicht schwer. Es gebe auch keinerlei Anzeichen, dass sich der Richter vom Baukartell habe instrumentalisieren lassen.

Die Staatsanwaltschaft hielt es denn auch nicht für nötig, am Prozess zu erscheinen und stellte lediglich ihren Schlussbericht zu. Sie beantragte, den Richter mit einer bedingten Geldstrafe von 15'600 Franken und einer Busse von 3500 Franken zu bestrafen.

Die Urteilsverkündung ist auf Freitag um 10 Uhr angesetzt. Für den Richter gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. (sda)

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4 Kommentare
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Realmasterofdesaster
16.09.2021 20:52registriert September 2017
Vetterliwirtschaft bis in die Bündnerjudikative, ich hoffe Quadroni bekommt auch hier sein Recht zugesprochen, well done Adam 👍
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