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St Gallen

St.Galler Kita-Betreuer wegen sexueller Handlungen mit Kindern angeklagt

St.Galler Kita-Betreuer wird wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern angeklagt

Im Juli 2018 eröffnete die Staatsanwaltschaft St. Gallen ein Verfahren gegen einen 33-jährigen Schweizer, der im Verdacht stand, sexuelle Handlungen an Knaben vorgenommen zu haben. Zudem soll er die dabei hergestellten Videos teilweise ins «Darknet» gestellt zu haben. Nach Abschluss der Untersuchungen hat die Staatsanwaltschaft St.Gallen Anklage beim Kreisgericht St. Gallen erhoben.
12.09.2019, 12:05
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Der Beschuldigte arbeitete in der Kinderkrippe Fiorino im Osten der Stadt St.Gallen.
Der Beschuldigte arbeitete in der Kinderkrippe Fiorino im Osten der Stadt St.Gallen. Benjamin Manser

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eröffnete anfangs Juli 2018 eine Strafuntersuchung gegen einen 33-jährigen Schweizer wegen des Verdachts der Verbreitung von Kinderpornografie im «Darknet». Im Zuge der Ermittlungen entstand der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte sexuelle Handlungen an mehrere Knaben unter sechs Jahren vorgenommen und dabei Videos erstellt hatte, die er zum Teil im «Darknet» verbreitete. Diese Woche hat die Staatsanwaltschaft laut Mitteilung Anklage beim Kreisgericht St.Gallen erhoben.

Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift unter anderem vorgeworfen, einen der Knaben im privaten Rahmen, die anderen Knaben im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in drei Kindertagesstätten im Kanton St. Gallen missbraucht zu haben. Des Weiteren soll der Beschuldigte insgesamt mehrere tausend Videos und zehntausende von Bildern mit kinderpornografischem Inhalt auf Datenträger gespeichert haben.

Im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den Kindertagesstätten soll er zudem von mehreren Knaben sexuell motivierte Fotoaufnahmen gemacht und einen Teil davon anonymisiert online verbreitet haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten sowie eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung der psychischen Störung des Beschuldigten. (pd/lim)

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